Wirtschaftsakteure und ihre Pflichten
Hersteller, Quasi-Hersteller, Importeur, Fulfillment-Dienstleister, Händler, EU-Bevollmächtigter… Als Amazon FBA Händler kommt man mit ganz schön vielen Begriffen in Kontakt.
Damit es zu keinen Missverständnissen kommt und du den Überblick behältst, widmen wir uns in diesem Artikel den wichtigsten Akteuren im (Online)-Handel und deren Rechte und Pflichten. Außerdem wollen wir dir einen kleinen Einblick in die Marktüberwachungsverordnung geben und wie diese eine EU-Bevollmächtigung regelt.
Wirtschaftsakteure entlang der Lieferkette
- Hersteller – lassen ein Produkt herstellen oder es neu aufbereiten / entwickeln und vermarkten es unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke.
- Quasi-Hersteller – lassen ein Produkt produzieren, um es dann unter ihrem eigenen Namen zu verkaufen. Quasi-Hersteller haften auch für Schäden, die durch das Produkt verursacht werden.
- Importeur – Jede in der EU niedergelassene natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Drittland auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Bei Verträgen mit Nicht-EU-Ländern gilt nur der inländische Vertragspartner als Einführer. Achtung – Spediteure und Frachtführer sind keine Einführer!
- Fulfillment-Dienstleister – Einen Fulfillment-Dienstleister kannst du dir wie ein Logistikzentrum vorstellen. Er kümmert sich um den Fluss von Waren, aber auch von Informationen. Im Onlinehandel übernimmt er meist jene Aufgaben, die nach dem Tätigen einer Onlinebestellung anfallen. Sie unterliegen, genauso wie auch Einführer, der Marktüberwachungsverordnung.
- Inverkehrbringer – Wer als Inverkehrbringer gilt, unterscheidet sich je nach Produkt. Bei Textilien gilt beispielsweise als Inverkehrbringer, wer das Produkt erstmalig auf dem Gemeinschaftsmarkt bereitstellt. Beachte also, dass sich die Definition des Inverkehrbringers oft je nach Produkt und dazugehöriger Verordnung unterscheidet!
- Händler – Ein Händler ist jede Person in der Lieferkette, die ein Produkt bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme auf dem Markt bereitstellt. Hersteller und Importeur sind in der Regel keine Händler! Wenn der Händler seine Ware aber außerhalb der EU einkauft, übernimmt er auch die Rolle des Importeurs.
- EU-Bevollmächtigter – Der EU-Bevollmächtigte (European Authorized Representative) fungiert als Bindeglied zwischen dem Hersteller und den Marktüberwachungsbehörden. Auf seine Pflichten und Aufgaben werden wir später noch genauer eingehen.
Die Pflichten der Wirtschaftsakteure
Des Weiteren ist der Importeur dafür zuständig, die Einfuhrabfertigung zu beantragen. Dafür kann es sein, dass er je nach eingeführter Ware eine Konformitätsbescheinigung, Einfuhrgenehmigung oder eine Ursprungserklärung benötigt.
Ist der Importeur nicht gleich der (Quasi-)Hersteller muss er außerdem dafür Sorge tragen, dass mögliche Registrierungspflichten erfüllt sind und die Waren korrekt gekennzeichnet sind (z.B. CE-Kennzeichnung) Im Fall von Beschwerden muss er den Hersteller hierüber unterrichten. Ebenso muss er mit den Behörden kooperieren.
Händler sollten zudem den Herstellern und Importeuren nicht blind vertrauen und die bestehenden Zertifikate genau auf ihre Gültigkeit prüfen.
EU-Bevollmächtigter gemäß der Marktüberwachungsverordnung
Die Marktüberwachungsverordnung schützt Konsumenten, indem sie sicherstellt, dass Produkte, die in der EU verkauft werden, gewisse Anforderungen erfüllen. Mittels eines in der EU ansässigen Wirtschaftsakteurs soll die Kommunikation zwischen Hersteller und Marktüberwachungsbehörden erleichtert werden, damit im Fall einer Nichtkonformität eines Produktes unverzügliches Eingreifen und schnelle Korrekturmaßnahmen möglich sind.
Hauptaufgabe des EU-Bevollmächtigten ist es also, mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenzuarbeiten. Er wird dann benötigt, wenn ein Produkt entweder in eine bestimmte Kategorie – beispielsweise Spielzeuge, Elektronikgeräte oder auch persönliche Schutzausrüstung – fällt, oder wenn ein Produkt erstmalig auf dem Unionsmarkt zum Verkauf bereitgestellt wird und der Hersteller seinen Sitz in einem Drittland, wie der Schweiz, hat.
EU-Bevollmächtigter kann jede im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassene natürliche oder juristische Person sein, die vom Hersteller schriftlich beauftragt wurde, die festgelegten Aufgaben in seinem Namen wahrzunehmen. Manche Vorschriften gehen sogar noch weiter und definieren die genauen regulatorischen Verpflichtungen, die der EU-Bevollmächtigte übernehmen muss.
Der EU-Bevollmächtigte hat im Großen und Ganzen ähnliche Pflichten wie der Hersteller, du kannst ihn dir als Vertretung des Herstellers in der EU vorstellen. Er ist unter anderem dafür zuständig, Komformitätsbewertungsverfahren einzuleiten, hat diesbezüglich auch umfangreiche Aufbewahrungspflichten und ist auch dafür zuständig, im Falle einer unberechtigt angebrachten CE-Kennzeichnung Maßnahmen einzuleiten.
Allerdings gibt es auch Aufgaben, die der Hersteller nicht an den EU-Bevollmächtigten abgeben darf. Dazu gehören zum Beispiel die Gestaltung des Produktes auf eine Art, die die EU-Harmonisierungsrechtsvorschriften erfüllt, die Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens sowie die Überprüfung, ob die dafür herangezogenen Normen noch gültig sind. Auch die Kennzeichnung des Produktes mit bspw. einer Artikelnummer und die Gebrauchsanleitung liegen in der Verantwortung des Herstellers. Der Bevollmächtigte ist auch nicht für die Abwicklung der Einfuhr und die Verzollung zuständig – diese Aufgabe liegt beim Hersteller oder dem Importeur.
Wie kann Tradavo Sellern aus Drittländern wie z.B. der Schweiz helfen?
Wenn du aus einem Drittland heraus in der EU Waren verkaufen möchtest, können wir von Tradavo dir dabei helfen, diesen Prozess so angenehm und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Wir übernehmen für dich nicht nur die Kommunikation mit den Behörden, sondern fungieren auch als EU-Bevollmächtigter indem wir beispielsweise unsere Adresse (neben der Herstelleradresse) auf der Verpackung deiner Produkte anbringen.
Bitte beachte jedoch: Vor einer Zusammenarbeit müssen die Produkte einer Produktprüfung durch Tradavo unterzogen werden, um die Einhaltung der geltenden Richtlinien zu garantieren.
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Wer hat diesen Beitrag verfasst?
In ihrer Rolle als Autorin füllt Christina die Blogsektion unserer Website mit spannenden sowie informativen Beiträgen, so dass sich unsere Leser stets bestinformiert selbstständig um die Product Compliance in Ihrem Unternehmen kümmern können.