Amazon PAN-EU Programm Teil 2: Welche Registrierungspflichten treffen mich als Seller?

Inhaltsverzeichnis

Nationale Registierungspflichten

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Im ersten Teil unserer Reihe zum Thema Amazon PAN-EU Programm haben wir uns bereits ausführlich mit den Verpackungskennzeichnungen der verschiedenen Länder beschäftigt. Zusätzlich zu den Verpackungskennzeichnungen gibt es je nach Land allerdings auch noch diverse Registrierungspflichten, die beachtet werden müssen. Leider unterscheiden sich diese Registrierungspflichten von Land zu Land stark. So ist in Deutschland beispielsweise die Teilnahme an einem dualen System grundsätzlich verpflichtend, während es in anderen Ländern, wie zum Beispiel in Belgien, sogenannte Bagatellgrenzen gibt – dort musst du z.B. erst ab 300 kg Verpackungsmaterial pro Jahr lizenzieren.

In diesem Artikel wollen wir uns daher nicht nur ansehen, wie die Teilnahme an einem dualen Recyclingsystem abläuft, sondern auch, welche weiteren spezifischen Registrierungspflichten für bestimmte Produktgruppen es gibt. Zusätzlich bieten wir dir auch wieder einen Überblick über die geltenden Regelungen in den PAN-EU-Ländern – mit Großbritannien als Bonus.

Lizenzierung von Verpackungen

Frankreich

In Frankreich gibt es, genau wie in Deutschland, keine Bagatellgrenze. Das bedeutet, dass du ab dem Moment, in dem du Ware in Frankreich anbietest, oder diese nach Frankreich versendest, dazu verpflichtet bist, deine Verpackung bei einem Recyclingsystem zu lizenzieren. Verkaufst bzw. versendest du jährlich weniger als 10.000 Verpackungseinheiten nach Frankreich, so beträgt die jährliche Pauschale für die Verpackungslizenzierung um die 80 – je nachdem welchem System du dich anschließt.

Italien

In Italien sind die Regelungen bezüglich der Lizenzierung von Verpackungen deutlich lockerer. Als ausländisches Unternehmen ohne feste Betriebsstätte musst du dich nicht an der Lizenzierung beteiligten und hast auch keine Verpflichtungen gegenüber dem nationalen Verpackungskonsortium (Conai). Eine freiwillige Beteiligung ist natürlich trotzdem möglich.

Spanien

Spanien kennt ebenfalls keine Bagatellgrenze. Planst du also deine Waren nach Spanien zu versenden, musst du deine Verpackungen sofort bei einem Recyclingsystem lizenzieren. Diese Lizenzierung musst du beim spanischen Entsorgungsdienstleister Ecoembalajes España S.A. (Ecoembes) durchführen. Wenn du jährlich weniger als 12 Tonnen Verpackungsmaterial in Umlauf bringst, so profitierst du nicht nur von einer vereinfachten Meldung, sondern auch von einer günstigeren Jahresgebühr. Da die Kosten für die Lizenzierung in Spanien aber generell eher hoch sind, lohnt sich der Versand nach Spanien erst dann, wenn man dort auch größere Mengen absetzt, beispielsweise wenn Spanien zu den eigenen Hauptabsatzmärkten zählt. 

Aber Achtung: Das gesamte Verpackungskennzeichnungssystem unterläuft in Spanien gerade einige Änderungen, so soll beispielsweise der momentan noch verpflichtende Grüne Punkt auf Verpackungen wegfallen.

Verpackungsrecycling
Das Recycling von in Umlauf gebrachten Verpackungen aus z.B. Karton wird über die Lizenzierung finanziert

Niederlande

In den Niederlanden besteht eine Bagatellgrenze von 50 Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr. Bewegst du dich unterhalb dieser Grenze, so musst du nichts weiter unternehmen. Liegst du über der Grenze von 50 Tonnen jährlich, bist du verpflichtet, dich beim Afvalfonds Verpakkingen (Verpackungsabfallfonds) zu registrieren, jährlich deine Verpackungsmenge zu melden und einen von Menge und Material deiner Verpackungen abhängenden Betrag zu bezahlen.

Schweden

In Schweden gibt es keine Bagatellgrenze. Sobald du Verpackungen in Umlauf bringst, musst du dich einem der zugelassenen Rücknahmesysteme anschließen und eine Gebühr bezahlen. Genau wie in den Niederlanden hängt die Höhe der Gebühr auch hier von Menge und Materialart deiner Verpackungen ab.

Polen

Auch in Polen gibt es keine Bagatellgrenze. Beim Verkauf beziehungsweise Versand deiner Waren nach Polen bist du verpflichtet, dich bei einem staatlichen Register (BDO) zu registrieren und eine jährliche Mengenmeldung abzugeben. Für die Registrierung beim BDO benötigst du eine sogenannte PESEL-Nummer. Vom BDO erhältst du dann eine BDO-Registrierungsnummer, diese muss bei Warenverkäufen in Polen auf allen Verkaufsdokumenten vorhanden sein. Zusätzlich musst du in Polen einen Beitrag zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Recyclingquoten leisten.

Bonus: UK

In UK betrifft die Verpflichtung zur Verpackungslizenzierung nur jene Unternehmen, die im britischen Handelsregister gelistet sind, jährlich mehr als 50 Tonnen Verpackungsmaterial im Vereinigten Königreich in Umlauf bringen und deren Jahresumsatz über 2 Millionen Pfund beträgt.

Weitere potenzielle Registrierungspflichten

Neben den Regelungen zur Registrierung der Verpackungen gibt es auch noch weitere spezielle nationale Registrierungspflichten. Einige von diesen Registrierungspflichten wollen wir dir nun genauer vorstellen.

Frankreich ist ein Spezialfall, was die Registrierungspflichten angeht. In allen anderen europäischen Ländern gilt die erweiterte Herstellerverantwortung, kurz EPR, grundsätzlich nur für Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte. In Frankreich gilt diese EPR für viele weitere Produktgruppen, beispielsweise für Textilien, Möbel und bedrucktes Papier. Möchtest du nun zum Beispiel Baumwolltischdecken in Frankreich verkaufen oder an Endkunden aus Frankreich senden, so bist du verpflichtet, dich in Frankreich zu registrieren. Über Kollektive kannst du als Händler dann eine Registrierungsnummer beantragen. Achtung: Für jede Kategorie wird eine individuelle Nummer vergeben! Diese Nummern musst du dann in deinen AGB und deinem Impressum angeben. Seit dem 1.1.2022 werden die EPR-Registrierungsnummern auch von Amazon abgefragt.

Weitere Verpflichtungen ergeben sich europaweit aus den EU-Richtlinien für Elektro (WEEE) – 2012/19/EU und für Batterien – 2006/66/EG. Generell muss dazu gesagt werden, dass die EU-Richtlinien von den Ländern immer in eigene nationale Gesetze umgesetzt werden, daher kommt es bei den endgültigen Gesetzen oft zu teils großen Abweichungen zwischen den einzelnen europäischen Ländern.

Recycling von Batterien
Die erweiterte Herstellerverantwortung gilt europaweit für Elektrogeräte und Batterien

Wenn du Elektrogeräte in der EU verkaufen willst, so musst du dich als Hersteller entweder selbst um deren Entsorgung kümmern, oder einen Dienstleister damit beauftragen, diese Aufgabe für dich zu übernehmen. Zusätzlich schreiben viele Länder vor, dass es einen Bevollmächtigten im jeweiligen Land geben muss. Eine zentrale europäische Registrierungsstelle für Elektrogeräte gibt es nicht. Du musst dich als Verkäufer daher in jedem Land registrieren, in dem du Produkte an Endkunden verkaufen willst. In Deutschland wurde die Elektro-Richtlinie mit dem ElektroG (Elektronikgerätegesetz) umgesetzt.

Dieselben Grundsätze wie für Elektrogeräte sind auch auf den Verkauf von Batterien, beziehungsweise Produkten, die Batterien enthalten, gültig. In Deutschland gilt hierfür das BattG (Batteriegesetz). Weitere Registrierungspflichten können sich auch daraus ergeben, wenn Lebensmittel oder Futtermittel in anderen EU-Ländern gelagert werden.

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