EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung (EUDR) – Die wichtigsten Änderungen

Inhaltsverzeichnis

Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung

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Bisher wurden die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse innerhalb der EU in Verkehr brachten, von der Holzverordnung (EUTR) beziehungsweise der Verordnung (EU) 995/2010 geregelt. Wollte man also beispielsweise einen Bilderrahmen aus MDF-Holz in die EU importieren, so unterlag dieser aufgrund seiner Zolltarifnummer dieser Verordnung.

In einem unserer älteren Blogbeiträge sind wir bereits detailliert darauf eingegangen, was man diesbezüglich als Seller beachten musste. In der Realität wurde die Umsetzung der Verordnung nur wenig bis gar nicht überwacht. Das könnte sich mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung (EUDR) nun aber drastisch ändern!

Rechtlicher Hintergrund

Ab wann gilt die neue EUDR?

Die EUDR trat am 29.06.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt begann eine 18-monatige Übergangsfrist zu laufen, die mit dem 30.12.2024 endet. Spätestens mit Anfang 2025 müssen also alle Produkte, die unter die EUDR fallen, dieser auch entsprechen. Mit 30.12.2024 wird die EUDR zudem die EUTR teilweise ersetzen.

Für kleine Unternehmen beträgt die Übergangsfrist 24 Monate, allerdings gilt das nur für jene Produkte, die bis jetzt nicht von der EU-Holzhandelsverordnung betroffen sind. Die beiden Verordnungen gelten parallel, dabei entscheidet der Zeitpunkt des Holzeinschlages, welche Verordnung konkret Anwendung findet.

Wen betrifft die neue EUDR?

Die neue EUDR betrifft sowohl Marktteilnehmer als auch Händler. Die jeweiligen Verpflichtungen ergeben sich aus der Position in der Lieferkette, sowie der Größe des Unternehmens.

Als Marktteilnehmer werden jene Akteure bezeichnet, die Produkte erstmals auf dem Binnenmarkt in Verkehr bringen. Daher gelten für sie besondere Sorgfaltspflichten, auf die wir später noch eingehen werden.

Händler stehen in der Verantwortung, Informationen über ihre eigene Lieferkette bereitzuhalten und sie den Marktteilnehmern zur Verfügung zu stellen. Händler, deren Umsätze gewisse Grenzen übersteigen, gelten gemäß der EUDR als Marktteilnehmer.

Welche Produkte sind von der neuen EUDR betroffen?

Ein Produkt fällt dann unter die neue EU-Verordnung, wenn einer der in der Verordnung genannten Rohstoffe im Produkt enthalten ist, das Produkt unter Verwendung einer der Rohstoffe hergestellt wurde, oder wenn etwa Nutztiere mit einem der Produkte gefüttert wurden.

In Anhang I der EUDR findet sich eine Liste all jener relevanten Rohstoffe sowie Erzeugnisse, für die die Verordnung gilt. Darunter finden sich etwa Spanplatten, Werkzeuggriffe, Kisten, Holzrahmen für Bilder, Spiegel oder dergleichen oder auch andere Waren aus Holz, wie Bücher, Zeitungen und Bilddrucke.

Die wichtigsten Änderungen für E-Commerce Seller sowie Unterschiede zur EUTR

Welche weiteren Rohstoffe fallen unter die EUDR?

Abgesehen von Holz fallen noch weitere, sogenannte relevante Rohstoffe, unter die EUDR. Dazu zählen Rind, Kakao, Ölpalme, Soja, Kaffee, sowie Kautschuk. Ziel der EUDR ist die Eindämmung der immer weiter fortschreitenden Entwaldung, daher umfasst sie nicht nur Holzeinschlag für die Verwendung des Holzes in Produkten, sondern auch die Schaffung landwirtschaftlicher Flächen durch Holzeinschlag.

Gummibänder
Auch Kautschuk, das für die Herstellung vieler Produkte verwendet wird, fällt unter die neue EUDR

Sorgfaltspflichten

Um als Marktteilnehmer in Sachen EUDR auf der sicheren Seite zu sein, muss sichergestellt werden, dass die relevanten Erzeugnisse, die man von seinem Lieferanten bezieht, legal und entwaldungsfrei hergestellt wurden.

Die Erfüllung der Sorgfaltspflicht kann in drei Schritte gegliedert werden:

 

  1. Informationsanforderungen: Gemäß Artikel 9 der Verordnung muss der Marktteilnehmer bestimmte Unterlagen, Daten und Informationen sammeln und zur Verfügung stellen. Diese müssen eine Beschreibung, den Handelsnamen sowie die Art der relevanten Erzeugnisse umfassen. Zudem bedarf es einer Geolokalisierung jener Grundstücke, auf denen der entsprechende Rohstoff erzeugt wurde.

 

  1. Risikobewertung: Auf Grundlage der vorliegenden Informationen muss der Marktteilnehmer dann bewerten, ob die Konformitätsanforderungen eingehalten werden. Dafür gibt es in Artikel 10 Abs. 2 der Verordnung eine detaillierte Liste an Kriterien. Diese Risikobewertungen müssen jährlich erneuert und an die entsprechenden Behörden übermittelt werden.

 

Ergibt sich aus der Risikobewertung, dass kein oder nur ein vernachlässigbar geringes Risiko der nicht-Konformität der Produkte vorliegt, dann übermittelt der Marktteilnehmer seine Sorgfaltserklärung über eine bestimmtes Informationssystem an die zuständige Behörde. Dadurch übernimmt der Marktteilnehmer auch die Verantwortung dafür, dass die relevanten Erzeugnisse die Anforderungen der Verordnung erfüllen.

 

  1. Risikominderung: Kommt es während der Risikobewertung zu der Erkenntnis, dass Rohstoffe oder Erzeugnisse nicht den Anforderungen der Verordnung entsprechen, dann liegt es am Marktteilnehmer, das Risiko auf ein vernachlässigbares Maß zu reduzieren. Entsprechende Maßnahmen und Verfahren müssen dokumentiert, jährlich überprüft und natürlich auch auf Anfrage an die entsprechenden Behörden übermittelt werden.

Welche Dokumentation muss vorliegen?

Für KMUs ist diese umfassende Sorgfaltsprüfung nicht notwendig. Allerdings müssen auch sie für die Waren, mit denen sie auf dem EU-Markt handeln, die entsprechenden Dokumente vorliegen haben, die bestätigen, dass die Waren entwaldungsfrei hergestellt wurden.

Gesammelt werden müssen daher Informationen über An- und Verkäufer, sowie die Referenznummer der Sorgfaltserklärung. Die Unterlagen müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden.

Reicht eine ordnungsgemäße FSC- oder PEFC-Zertifizierung, um die Anforderungen zu erfüllen?

FSC– und PEFC-Zertifizierungen sind freiwillige Zertifizierungen, während es sich bei der EUDR um eine rechtlich bindende Verordnung handelt. Für Holz- und Papierprodukte werden FSC und andere Zertifizierungsprogramme zwar Dokumente und Unterlagen bereitstellen, die für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht notwendig sind, trotzdem sind diese Zertifizierungen allein nicht genug, um alle Anforderungen der EUDR zu erfüllen.

Wald
Selbst Holz, das aus zertifizierten Quellen stammt, erfüllt nicht automatisch die Anforderungen der EUDR

Wie wird die EUDR kontrolliert?

Die Kontrolle der Einhaltung der EUDR liegt in Deutschland bei den jeweils zuständigen Landesbehörden, die auch sonst für die Einhaltung der entsprechenden Gesetze für Erzeugnisse aus Rindern, Holz und Soja zuständig sind.

Kontrolliert wird die Einhaltung der EUDR mithilfe eines dreistufigen Risikoniveau-Systems. Je nach Risikokategorie unterscheiden sich die Verpflichtungen bezüglich der Inspektionen und Kontrollen durch die Marktteilnehmer sowie die Behörden der Mitgliedstaaten. So müssen die zuständigen Behörden etwa 9 % der Wirtschaftsbeteiligten kontrollieren, die mit Erzeugnissen handeln, die aus Hochrisikoländern stammen.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Kommt es zu einem Verstoß gegen die EU-Entwaldungsverordnung, so können Bußgelder in Höhe von bis zu 4 % des Jahresumsatzes des eigenen Unternehmens anfallen. Bei der Verordnung handelt es sich um unmittelbar geltendes Unionsrecht, daher sind bereits in der Verordnung Mindeststrafen enthalten. Die genaue Höhe der Geldbuße hängt dabei vom Ausmaß der Umweltschäden und dem Wert der betroffenen Waren ab.

Dazu kommt, dass nicht nur der Vertrieb der betroffenen Produkte untersagt werden kann, sondern auch eine Rücknahme der Produkte vom Markt, sowie gegebenenfalls ein Rückruf all jener Produkte, die nicht den Vorgaben der EUDR entsprechen, angeordnet werden kann.

Ein Verstoß gegen die EUDR kann zudem dazu führen, dass man vorübergehend von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen oder auch dem Zugang zu öffentlichen Mitteln ausgeschlossen wird.

So können wir von Tradavo dir helfen

Du bist dir nicht sicher, ob die neue EU-Verordnung zur Vermeidung von Entwaldung auch deine Produkte betrifft? Gerne sehen wir uns deine persönliche Situation in einem unverbindlichen Erstgespräch mit unseren Compliance-Experten von Tradavo an. So können wir abklären, ob und wo konkret Handlungsbedarf besteht und herausfinden, wie wir dich am besten unterstützen können.

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