EU-Verordnung zu persönlicher Schutz-Ausrüstung – Ein Leitfaden für E-Commerce Seller

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Persönliche Schutzausrüstung

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In der Welt des E-Commerce ist es wichtig, dass du genau weißt, welche Gesetze und Vorschriften es in Bezug auf die Produkte, die du verkaufen möchtest, gibt. Ein Bereich, dem hierbei eine besondere Aufmerksamkeit zukommen sollte, ist die Verordnung zu persönlicher Schutzausrüstung, kurz PSA. Sie kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn du Produkte verkaufen möchtest, bei denen eine Einstufung als PSA unter Umständen möglich ist. Genau darauf gehen wir nun in diesem Artikel ein.

Was ist eine persönliche Schutzausrüstung?

Was hat es mit der PSA eigentlich auf sich? Im Grunde genommen wird unter der PSA jene Ausrüstung verstanden, die zum Zwecke dessen entworfen und produziert wurde, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, um sich selbst hinsichtlich ihrer Gesundheit und Sicherheit schützen zu können. Darunter fallen somit unter anderem Handschuhe, Helme, Schutzbrillen, Sicherheitsschuhe, aber auch spezielle Schutzkleidung. Welche Anforderungen bei der Herstellung und dem Vertrieb dieser Ausrüstung innerhalb der EU erfüllt werden müssen, wird strikt durch die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 reglementiert.

Die Risikoklassen der PSA

Jene Verordnung nimmt eine Unterteilung der PSA in drei Risikoklassen vor, wobei diese in Abhängigkeit der Risikoschwere steht. Dementsprechend fallen in die Klasse I Produkte, die für ein geringfügiges Risiko ausgelegt sind, während in Klasse II die PSA für mittlere Risiken und in Klasse III die PSA für Risiken eingeteilt werden, die in schwerwiegenden Konsequenzen wie etwa irrreversiblen Gesundheitsschäden oder gar dem Tod resultieren können. Um es aber im Detail aufzuschlüsseln:

Kategorie I

In Kategorie I fällt jene PSA hinein, die dafür vorgesehen ist, dich vor geringfügigen Risiken zu schützen. Dies ist bei jenen Produkten der Fall, die dich vor

  • oberflächlichen mechanischen Verletzungen,
  • Kontakt mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln,
  • Kontakt mit heißen Oberflächen, die 50 °C Grad nicht übersteigen,
  • Schädigung der Augen durch Sonneneinstrahlung (nicht bei direkter Beobachtung der Sonne), oder
  • Witterungsbedingungen, die nicht von extremer Art sind, bewahren.

 

Bei Produkten, die in diese Kategorie hineinfallen, obliegt es der Eigenverantwortung des Herstellers, sie in den Verkehr zu bringen. Dementsprechend ist für diese Produkte keine Inanspruchnahme einer benannten Stelle, auch als Notified Body bezeichnet, verpflichtend.

Schwimmbrille
Schwimmbrillen zählen als PSA der Kategorie I, da sie vor geringfügigen Risiken schützen sollen

Kategorie II

In die Einstufung der Kategorie II fallen im Grunde genommen kurzum all jene Gegenstände der PSA hinein, die sich nicht direkt der Kategorie I oder III zuordnen lassen. Das heißt, diese Produkte sind dafür vorgesehen, dich vor einem mittleren Risiko zu schützen. Wird ein Produkt als Kategorie II eingestuft, ist es erforderlich, dass die notifizierende Stelle eine EU-Baumusterprüfung (Modul B) vornimmt, um zu bescheinigen, dass die geltenden Anforderungen der PSA-Verordnung bei diesen Produkten erfüllt ist. Für den Hersteller bedeutet dies, dass er dafür verantwortlich ist, dass der Prozess der Herstellung und seine Überwachung der Konformität der hergestellten PSA mit dem Baumuster und den geltenden Anforderungen der Verordnung sichergestellt sind.

Kategorie III

Unter Kategorie III sind all die PSA-Gegenstände wiederzufinden, die dem Schutz vor schwerwiegenden Folgen wie irreversiblen Gesundheitsschäden und dem Tod zulänglich sind. Demnach kannst du in dieser Kategorie Produkte finden, die vor

  • ionisierender Strahlung,
  • extrem hohen oder niedrigen Temperaturen,
  • chemischen Risiken,
  • elektrischen Gefahren, und
  • dem Ertrinken schützen.

 

Für diese Klasse ist die Einbindung einer benannten Stelle für die EU-Baumusterprüfung (Modul B) und für die Überwachung verpflichtend. Dabei obliegt dem Hersteller die Wahl zwischen unterschiedlichen Überwachungsmodulen, wie der internen Fertigungskontrolle mit überwachten Produktprüfungen (Modul C2) oder der Qualitätssicherung bezogen auf den Produktionsprozess (Modul D).

Allgemein lässt sich somit festhalten, dass die Klassifizierung der PSA in die jeweilige Risikokategorie von erheblicher Bedeutung für Hersteller ist, damit sie die Konformität mit den rechtlichen Anforderungen und die Sicherheit der Endverbraucher gewährleisten können. Deshalb müssen Hersteller eine sorgfältige Bewertung der Risiken, vor denen ihre Produkte schützen sollen, und entsprechend die Wahl der richtigen Kategorie und die damit verbundenen Konformitätsbewertungsverfahren vornehmen​​.

Harmonisierte Normen und Kennzeichnungen

Die harmonisierten Normen nehmen eine Schlüsselposition bei der Bewertung der Konformität von Produkten im Rahmen der Verordnung für PSA ein. Sie garantieren, dass die Produkte den zweifelsohne hohen Anforderungen bezüglich der Leistung und Sicherheit auch wirklich gerecht werden. Bei diesen Normen handelt es sich um technische Spezifikationen, die von renommierten europäischen Normungsorganisationen wie CEN, CENELEC oder ETSI mit dem Ziel der Einhaltung der grundlegenden Anforderungen an die Sicherheit der PSA-Verordnung entwickelt wurden. Die Anwendung dieser Normen erlaubt es den Herstellern, nachweisen zu können, dass sie die Übereinstimmung ihrer Produkte mit den Vorschriften der PSA-Verordnung verfolgen. Erfüllen die Produkte jedoch die grundlegenden Anforderungen der Verordnung, so ist die Einhaltung dieser Normen nicht obligatorisch. Hierbei gibt es spezifische Normen für die unterschiedlichen Arten von PSA. Ein Beispiel dafür ist, dass die Norm EN 149 Atemschutzgeräte betrifft, während EN 166 Augen- und Gesichtsschutz sowie EN 374 Schutzhandschuhe gegen chemische Risiken behandelt.

Die CE-Kennzeichnung spielt eine wichtige Rolle bei der Einhaltung der Vorschriften der PSA-Verordnung. Denn sie bestätigt, dass das Produkt die grundlegenden Anforderungen der EU-Vorschriften erfüllt. Je nach Kategorie des Produktes können neben der CE-Kennzeichnung auch noch weitere Kennzeichnungen notwendig sein. Dies ist beispielsweise bei Produkten der Fall, die gemäß EN 166, sprich dem Augen- und Gesichtsschutz, zertifiziert sind, da sie zusätzliche Symbole für spezifische Schutzeigenschaften wie Stoßfestigkeit oder UV-Schutz tragen können.

Ein weiteres relevantes Prüfzeichen in Deutschland ist das GS-Zeichen, welches für „geprüfte Sicherheit“ steht und bedeutet, dass das Produkt zusätzliche Sicherheitstests durchlaufen hat. Dadurch kann eine zusätzliche Vertrauensbasis für Verbraucher gebildet werden. Allerdings ist dieses Zeichen ausschließlich für persönliche Schutzausrüstung vorgesehen, die in die Kategorien I und II eingestuft wird.

GS-Zeichen
Das GS-Zeichen ist den meisten Sellern bekannt, doch wird dies zumeist unrechtmäßig genutzt

Technische Dokumentation und EU-Baumusterprüfung

Die technische Dokumentation und die EU-Baumusterprüfung sind von großer Bedeutung im Kontext der PSA-Verordnung – dies gilt ganz besonders für Produkte, die unter Eigenmarken vertrieben werden.

Diese Dokumentation muss nicht nur den Anforderungen der PSA-Verordnung entsprechen, sondern ist vor allem auch zentral, um einen Beleg darüber zu liefern, dass das Produkt den Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen entspricht. Dabei schließt die technische Dokumentation nicht nur eine umfassende Beschreibung der PSA mitsamt der vorgesehenen Verwendung ein. Sie beinhaltet darüber hinaus auch noch eine Risikobewertung, die die potenziellen Gefahren darlegt, vor denen das Produkt schützen soll. Darüber hinaus umfasst die Dokumentation ebenso eine Liste der grundlegenden Anforderungen gegenüber der Gesundheit und Sicherheit, wie sie auch in der PSA-Verordnung an sich festgelegt sind und für das entsprechende Produkt gelten.

Detaillierte Entwurfs- und Fertigungszeichnungen der PSA, einschließlich aller Bauteile, Baugruppen und Schaltkreise, bilden einen weiteren essenziellen Teil der Dokumentation. Ergänzt werden diese durch notwendige Erklärungen, die für ein Verständnis der Funktionsweise der PSA, Pläne und Zeichnungen sorgen. Weiterhin nicht zu vernachlässigen sind ebenfalls Informationen über angewandte oder teilweise angewandte harmonisierte Normen oder andere technische Spezifikationen. Die Einhaltung der geltenden Standards wird durch die Ergebnisse von Tests und Analysen bestätigt, die ebenso in die Dokumentation aufgenommen werden.

Insbesondere für die Produkte, die in die Kategorien II und III eingestuft werden, ist die EU-Baumusterprüfung von entscheidender Bedeutung. Dabei wird ein repräsentatives Muster der PSA von einer autorisierten Stelle geprüft, um sicherzustellen, dass der Entwurf des Produktes den relevanten Anforderungen an Gesundheit und Sicherheit entspricht. Durchläuft das Produkt die Überprüfung erfolgreich, so wird eine Bescheidung der EU-Baumusterprüfung ausgestellt, die als ein wichtiger Teil der technischen Dokumentation angesehen wird. Fallen Produkte explizit in die Kategorie III hinein, so ist es erforderlich, darauf zu achten, dass zusätzlich die Kennnummer der benannten Stelle neben der CE-Kennzeichnung auf dem Produkt angegeben wird, um darzulegen, dass das Produkt ein strenges Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen hat und den Anforderungen der PSA-Verordnung entspricht.

Letztlich sorgt die Verfolgung jener Prozesse dafür, dass die PSA, die unter dem Private Label vermarktet wird, die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllt und rechtlich konform ist. Daraus resultiert nicht nur die Vermeidung regulatorischer Sanktionen, sondern vor allem auch die Stärkung der Sicherheit und des Vertrauens der Endverbraucher.

Die Rolle der benannten Stellen

Bei den benannten Stellen handelt es sich um unabhängige Prüf- und Zertifizierungsorganisationen, die von nationalen Behörden eines EU-Mitgliedstaates akkreditiert und von der Europäischen Kommission benannt werden. Sie sind dafür verantwortlich, zu bewerten, ob ein Produkt die relevanten EU-Vorschriften erfüllt.

Bezogen auf die PSA-Verordnung bedeutet dies, wie bereits weiter oben angemerkt, dass die benannten Stellen kontrollieren, ob die Produkte, gerade auch jene, die in Kategorie III eingestuft werden, den hohen Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen. Die Ausstellung des Zertifikats der EU-Baumusterprüfung erfolgt dann durch die benannte Stelle im Anschluss an die Prüfung der technischen Dokumentation des Produkts.

GS-Zertifizierung und Konformitätserklärung

Die GS-Zertifizierung, die für „geprüfte Sicherheit“ steht, stellt ein freiwilliges Gütesiegel dar. Hersteller von PSA der Kategorien I und II können damit einen Wettbewerbsvorteil erhalten, da durch das Siegel höhere Sicherheitsstandards als die grundlegenden EU-Anforderungen signalisiert werden. Dieses Siegel findet ausschließlich bei PSA der Kategorien I und II Anwendung. Für PSA, die in die Kategorie III hineinfallen, ist es jedoch nicht zulässig, da sie strengeren EU-Konformitätsbewertungsverfahren unterliegen.

Zusätzlich zur GS-Zertifizierung müssen Hersteller von PSA eine Konformitätserklärung bereitstellen oder zugänglich machen. Diese Erklärung bestätigt die Einhaltung der EU-Vorschriften für ihre Produkte und enthält wichtige Angaben wie Herstellerdetails, Produktidentifikation und angewandte Normen oder Spezifikationen. Somit ist diese Erklärung ein relevanter Schritt im Prozess der Vermarktung sowie auch eine grundlegende Voraussetzung, um dem Verkauf innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums nachgehen zu können.

So können wir von Tradavo dir helfen

Du benötigst Unterstützung dabei, den komplexen Vorschriften, die es hinsichtlich der PSA einzuhalten gilt, nachzukommen? Dir ist daran gelegen, dafür zu sorgen, dass deine Produkte die EU-Standards erfüllen? Dann ist Tradavo dein Ansprechpartner! Kontaktiere uns für eine kostenlose Erstberatung und wir unterstützen dich dabei, diesen Weg zu beschreiten!

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