REACH-Verordnung: Was gibt es für mich als Amazon-Seller zu beachten? Teil 1

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REACH-Verordnung - Grundlagen

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Du hast ein tolles Produkt entdeckt, welches du nun als Amazon-Verkäufer vertreiben möchtest, weißt aber noch nicht genau, was für eine rechtlich konforme Einführung von Produkten aus dem EU-Ausland zu beachten ist? Dann bist du hier genau richtig. Diese Artikel-Reihe soll dir eine Orientierungshilfe im Verordnungs-Dschungel bieten. In diesem Beitrag werden wir uns mit den Grundlagen der REACH-Verordnung beschäftigen: Wofür steht sie, was ist davon betroffen, und was die Begriffe wie „Erzeugnis“, „SVHC“, oder auch „Füllstoff“ überhaupt meinen.

Vielleicht denkst du jetzt „solange ich nur … verkaufe, ist diese Verordnung für mich gar nicht relevant“. Diese Annahme ist allerdings falsch, denn für die REACH-Verordnung sind ausnahmslos alle Chemikalien, die in einem Produkt vorkommen wichtig, und dabei ist es egal, ob diese sich vielleicht nur auf einem Aufdruck, oder der Verpackung befinden. Sobald du außerhalb der EU Waren einkaufst, um sie anschließend zu verkaufen, giltst du als Importeur – mit den dazugehörigen Verpflichtungen. Auch wenn du deine Produkte einkaufst und sie dann mit deinem eigenen Logo oder deiner Marke kennzeichnest und weiterverkaufst, bist du ein sogenannter (Quasi)-Hersteller, du haftest in diesem Fall genauso wie der „wahre“ Hersteller des Produkts.

Amazon ist als Fulfillment-Dienstleister ein wichtiger Wirtschaftsakteur und trägt daher eine große (Mit)-Verantwortung. Auch auf Amazon lastet ein großer Druck, auf die Einhaltung der REACH-Verordnung zu achten, daher werden in Zukunft noch mehr Kontrollen der Verkäufer durch Amazon selbst erfolgen. Deshalb ist es sehr empfehlenswert, dass auch du als Amazon-Verkäufer über diese Verordnung Bescheid weißt, um weitreichende Konsequenzen bei einem Verstoß zu vermeiden.

Ziel der REACH-Verordnung

REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals”, auf Deutsch also die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkungen von Chemikalien. Die REACH-Verordnung reguliert den Anteil an gesundheitsgefährdenden oder umweltschädlichen Stoffen in Waren.

Hauptziel der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt zu schützen. Sie umfasst fast alle Chemikalien, die in den EU-Raum importiert und dort vermarktet werden. Durch das REACH-System werden Importeure und Hersteller für den Nachweis der Sicherheit ihrer Chemikalien selbst verantwortlich gemacht.

Was sind Gemische, Stoffe und Erzeugnisse?

Um zu verstehen, wie und für was die REACH-Verordnung überhaupt gilt, ist es wichtig, den Unterschied zwischen Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen zu verstehen.

Als Stoff wird ein chemisches Element sowie seine Verbindungen bezeichnet. Ein Gemisch ist eine bewusst hergestellte Mischung aus zwei oder mehreren Stoffen, beispielsweise Putzmittel oder Farbe. Kugelschreiber gelten beispielsweise als Gemisch, da sie Farbe enthalten. Auch feuchte Putztücher sind ein Gemisch, da das Tuch – als Trägermaterial – das Putzmittel (Gemisch) aufnimmt.

Ein Erzeugnis ist gemäß Art. 3 Nr. 3 der REACH-Verordnung ein Gegenstand, dessen spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt für seine Funktion wichtiger ist als die chemische Zusammensetzung. Bei Werkzeugen, Verpackungen oder einem Pullover bestimmt die Form die Funktion, nicht die chemische Zusammensetzung.

Werkzeuge auf einer Werkbank
Bei Werkzeugen handelt es sich laut der REACH-Verordnung um Erzeugnisse

Diese Unterscheidung ist aber leider nicht so einfach, wie sie auf den ersten Blick erscheint. In erster Linie sind von der REACH-Verordnung Stoffe beziehungsweise Gemische betroffen, allerdings können auch Stoffe in Erzeugnissen – und damit das ganze Erzeugnis – registrierungspflichtig sein.

Damit eine Registrierungspflicht für Stoffe in Erzeugnissen besteht, muss von beziehungsweise durch das Erzeugnis ein Stoff freigesetzt werden. Hierbei gilt das beabsichtigte Freisetzen eines Stoffes genauso wie das „nicht ausschließen können“ der Freisetzung eines bestimmten gefährlichen Stoffes aus einem Erzeugnis.

Zudem muss von dem betroffenen Stoff mehr als 1 Tonne pro Jahr / pro Produzenten bzw. Importeur enthalten sein. Auch hier ist wieder eine genauere Betrachtung notwendig, in unserem Beispiel mit dem Stift wäre hier nicht 1 Tonne Stifte gemeint, sondern 1 Tonne des Füllstoffs, also der Tinte bzw. der Farbe.

Wichtig ist hier, dass auch Verpackungen als eigener Artikel gelten und deshalb für diese dieselben Informationsanforderungen gelten, wie für das eigentliche Produkt.

„Einmal ein Erzeugnis immer ein Erzeugnis“ – Wird ein einmal produziertes Erzeugnis mit einem, oder mehreren anderen Erzeugnissen zu einem komplexen Produkt zusammengebaut, so verliert es dadurch nicht seinen Erzeugnischarakter. Deshalb muss auch in diesem Fall über jedes einzelne enthaltene Erzeugnis informiert werden, in dem ein besorgniserregender Stoff zu mehr als 0,1 % vorhanden ist.

SVHC - Substances of Very High Concern

Substances of Very High Concern, kurz „SVHC”, bezeichnet besonders besorgniserregende Stoffe. Sobald ein Stoff krebserregend, erbgutverändernd, fortpflanzungsschädigend, schwer abbaubar, bioakkumulierbar (reichern sich in lebenden Organismen an) oder toxisch ist, gilt er als SVHC. Dafür muss nur einer der gerade angeführten Kriterien zutreffen. Diese Stoffe tauchen auf der sogenannten Kandidatenliste der ECHA auf.

Auch hier ist für mögliche Informations- bzw. Mitteilungspflichten entscheidend, wie hoch der Gehalt dieser SVHC in einem Erzeugnis ist. Enthalten Erzeugnisse keine SVHC, oder liegt deren Gehalt unter 0,1 %, so sind diese nicht informations- und meldepflichtig.

Liegt der Gehalt an SVHC aber über 0,1 %, so besteht eine Informationspflicht gegenüber dem Verbraucher, zumindest ist der Name des betreffenden Stoffes anzugeben. Zudem müssen seit Anfang 2021 Erzeugnisse, in denen mehr als 0,1 % eines besonders besorgniserregenden Stoffes enthalten sind, in die Chemikaliendatenbank SCIP eingetragen werden – und das unabhängig von der eingeführten Menge! Hierbei muss angegeben werden, welches Erzeugnis einen SVHC enthält, um welchen es sich genau handelt und wo sich dieser im Erzeugnis befindet. Außerdem muss darüber aufgeklärt werden, wie das Erzeugnis sicher verwendet und auch entsorgt werden kann.

Werden über 1000 kg an Erzeugnissen mit einem SVHC-Gehalt über 0,1 % importiert, so besteht zusätzlich zur Informationspflicht auch eine Mitteilungspflicht.

Wenn die Produktionsmenge 10 Tonnen jährlich erreicht, ist zudem ein Sicherheitsbericht von Hersteller und Importeur erforderlich. In diesem muss über die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt informiert werden.

Registrierungs- / Informations- und Mitteilungspflichten gemäß der REACH-Verordnung
Registrierungs- / Informations- & Mitteilungspflichten gemäß der REACH-Verordnung

Die REACH-Verordnung ist sehr komplex, umfasst sie doch immens viele Stoffe, deren Auflistung sich zudem auch noch zweimal jährlich ändert. In diesem Verordnungsdschungel Up-to-date zu bleiben, kann sehr aufwendig sein.

Wenn du nach einem zuverlässigen Partner in Sachen rechtlich konformer Einführung suchst, dann bist du hier bei Tradavo genau richtig. Wir kümmern uns um die Recherche der gesetzlichen Anforderungen, schließen wenn nötig Konformitätslücken mithilfe von Partnerlaboren und stellen dir schließlich eine unterschriftsfertige Konformitätserklärung zur Verfügung.

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Ausblick für Teil 2

Im nächsten Artikel werden wir uns im Detail mit deinen Pflichten als Amazon Verkäufer beschäftigen und erklären, wie giftige Produkte ausfindig gemacht werden und welche Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die REACH-Verordnung auf dich zukommen können.

Wer hat diesen Beitrag verfasst?

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In ihrer Rolle als Autorin füllt Christina die Blogsektion unserer Website mit spannenden sowie informativen Beiträgen, so dass sich unsere Leser stets bestinformiert selbstständig um die Product Compliance in Ihrem Unternehmen kümmern können.

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