REACH-Verordnung - Pflichten
Im letzten Artikel haben wir uns mit den Grundlagen der REACH-Verordnung beschäftigt. In diesem Artikel möchte ich dir nun mehr darüber erzählen, welche Pflichten du als Amazon-Verkäufer hast und auch welche Konsequenzen es für dich haben kann, wenn du dich nicht an die Richtlinien der REACH-Verordnung hältst. Außerdem werde ich dir zeigen, welche Techniken genutzt werden, um giftige Produkte ausfindig zu machen.
Artikel 33 der REACH-Verordnung
Im letzten Artikel konntest du bereits einiges über die Informations- und Mitteilungspflichten und die Grenzwerte, ab denen diese Pflichten zu tragen kommen, erfahren. Heute möchte ich aber noch etwas genauer auf den Artikel 33 der REACH-Verordnung eingehen. Laut diesem muss nämlich jeder Lieferant eines Erzeugnisses darüber informieren, wenn SVHC über 0,1 % im Erzeugnis enthalten sind.
Diese Informationen kannst du auf Papier oder auch elektronisch zur Verfügung stellen. Achtung: Diese aber nur auf deiner Internetseite zu veröffentlichen, reicht in der Regel nicht aus! Außerdem müssen diese Informationen auch von Akteur zu Akteur innerhalb der Lieferkette immer weitergegeben werden, also auch ohne eine Anfrage des Kunden.
Steht eines der enthaltenen SVHC auf der Kandidatenliste, so hat ein Verbraucher das Recht, darüber nähere Informationen zu fordern. Du musst dem Verbraucher dann innerhalb von 45 Tagen mindestens den Namen des betreffenden Stoffes nennen.
Konformitätserklärung vs. Konformitätsbewertung
Wenn du nun deine Produkte beziehungsweise Erzeugnisse über Amazon verkaufen möchtest, will sich Amazon natürlich auch absichern, dass diese Produkte unbedenklich sind und bei den Kunden keinen Schaden verursachen. Daher verlangt Amazon eine sogenannte „REACH-Konformitätserklärung“. Diese kannst du dir als verbindliche Aussage darüber vorstellen, dass deine Produkte chemisch und toxikologisch unbedenklich sind und du das auch bei den von dir verwendeten Produktkomponenten sicherstellst.
Diese Erklärung ist eine rechtlich verbindliche Aussage, weshalb sie nur unter bestimmten Voraussetzungen abgegeben werden darf. Hierfür musst du Erstinverkehrbringer, also entweder EU-Hersteller oder EU-Importeur sein, und du musst positive (und im Grunde genommen auch beweisbare) Kenntnis darüber haben, dass dein Produkt keine besonders besorgniserregenden Stoffe enthält.
So eine „REACH-Konformitätserklärung“ ist nicht dasselbe wie eine richtige Konformitätserklärung, der ein komplettes Konformitätsbewertungsverfahren vorangeht! Diese ist beispielsweise notwendig, wenn du für ein Produkt eine CE-Kennzeichnung brauchst.
Anhang XVII – Verbote und beschränkte Stoffe
Der Anhang XVII der REACH-Verordnung beschäftigt sich mit verbotenen, beziehungsweise beschränkt erlaubten Stoffen. Diese Stoffe haben schwerwiegende und gefährliche Eigenschaften, sie sind beispielsweise krebserregend oder können die Umwelt stark schädigen.
In dem Anhang XVII findet sich eine Tabelle, in der der Name des Stoffes steht und die zugehörigen Beschränkungsbedingungen. Bei manchen Stoffen, wie Asbest, gibt es vollständige Herstellungs- und Verwendungsverbote, andere Stoffe sind „nur“ mit strengen Auflagen versehen. Zudem wird dieser Anhang regelmäßig mit neuen Einträgen erweitert, es ist daher wichtig, diesbezüglich immer up-to-date zu sein, um nicht Gefahr zu laufen, eine der Beschränkungen zu verletzen. Sobald ein Stoff auf diesem Anhang gelistet ist, darf er nur mehr mit einem Zulassungsantrag und einer positiven Zulassungsentscheidung verwendet werden.
Wenn man gegen diese Beschränkungen und Verbote verstößt, dann handelt es sich dabei in der Regel um Straftaten. Enthält die Beschränkung Informations-, Kennzeichnungs- oder Verpackungsvorschriften dann sprechen wir bei Verstoß dagegen von einer Ordnungswidrigkeit. Jedenfalls kann man aber sagen, dass ein Verstoß gegen die Limits aus Anhang XVII keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen ist.
„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“
Das ist besonders in Bezug auf die REACH-Verordnung wichtig. Du bist verpflichtet, dich über die Inhaltsstoffe der Produkte zu informieren, die du verkaufst. Tust du das nicht und wird in einem deiner Produkte ein nicht deklarierter Kandidatenstoff in einer zu hohen Konzentration gefunden, kann das unschöne Konsequenzen haben. Du bist derjenige, der haftet, da du auch das Produkt vertrieben hast.
Die Konsequenzen bei einem Verstoß gegen die REACH-Verordnungen variieren je nachdem, in welchem Land dein Unternehmenssitz ist, da sie von dem geltenden Recht in deinem Land abhängen. Unter anderem können die Konsequenzen
- ein Rückruf des Produkts,
- ein Marktverbot oder
- auch Bußgelder sein.
Besonders ein Rückruf ist nicht nur teuer, sondern kann auch das Image deiner Marke nachhaltig schädigen.
Wie werden giftige Produkte gefunden?
Um giftige Produkte ausfindig zu machen, nutzt der Zoll die Röntgenfluoreszenzanalyse mithilfe eines sogenannten XRF-Scanners. Einfach gesprochen, wird dabei eine Probe mit primärer Röntgenstrahlung dazu angeregt, selbst Strahlung abzugeben. Diese Strahlung ermöglicht dann einen Rückschluss auf die in der Probe enthaltenen Stoffe und teilweise auch auf deren enthaltene Menge im Produkt.
Oft werden auch durch Organisationen wie Ökotest, Stiftung Warentest oder NGOs wie PETA und Greenpeace unabhängige Laboranalysen durchgeführt. Dabei werden Produkte aus einer bestimmten Gruppe wie beispielsweise Regenjacken oder auch Kosmetikartikel stichprobenartig auf besorgniserregende Stoffe kontrolliert.
Da diese Testergebnisse im Anschluss auch publiziert werden, kann es sehr unangenehm und verkaufsschädigend sein, wenn das eigene Produkt sich plötzlich als schädlich herausstellt. Zudem können solchen Tests auch rechtliche Konsequenzen folgen, wenn sich deshalb auch offizielle Stellen mit der Sicherheit deines Produktes beschäftigen.
Wie können wir dich unterstützen?
Du siehst also, es kann bares Geld wert sein, einen verlässlichen und kompetenten Partner an seiner Seite zu haben, der sich laufend mit den sich ständig im Wandel befindenden Richtlinien, Regeln und Limits befasst und dich dahingehend rechtlich sicher beraten kann.
Wir von Tradavo nehmen dir dieses große Paket an komplexen Aufgaben ab. Mithilfe unserer Partnerlabore sorgen wir dafür, dass du eine sichere und verlässliche Analyse deines Produktes bekommst. Wenn hierbei Konformitätslücken auftauchen sollten, dann sorgen wir dafür, dass diese geschlossen werden und du eine unterschriftsfertige Konformitätserklärung von uns erhältst. So kannst du dir sicher sein, dass in deinem Produkt keine gefährlichen Stoffe enthalten sind und du es ohne Unsicherheiten und Angst vor möglichen Konsequenzen verkaufen kannst.
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Wer hat diesen Beitrag verfasst?
In ihrer Rolle als Autorin füllt Christina die Blogsektion unserer Website mit spannenden sowie informativen Beiträgen, so dass sich unsere Leser stets bestinformiert selbstständig um die Product Compliance in Ihrem Unternehmen kümmern können.