Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) – Welche Produkte sind betroffen?

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Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

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Du fragst dich: Ich will doch nur Kämme, Bettwäsche oder künstliche Wimpern verkaufen, was hat das jetzt plötzlich mit Lebensmitteln zu tun? Über eines kannst du dir an dieser Stelle sicher sein – mit dieser Frage bist du nicht allein.

Bei der Vielzahl an verschiedensten europäischen und nationalen Vorschriften kann man schnell den Überblick verlieren und selbst wenn man die einschlägigen Vorschriften gefunden hat, ist die Anwendung oft nicht ganz so einfach und logisch, wie es auf den ersten Blick scheint. Das deutsche Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – abgekürzt LFGB ist dafür ein Paradebeispiel.

Um hier mehr Licht ins Dunkel zu bringen, gehen wir in diesem Artikel detailliert auf das LFGB ein, für welche Produkte es gilt und welche Pflichten daraus für dich als Verkäufer entstehen.

Was ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)?

Anders, als es der Name es vermuten lässt, gilt das LFGB nicht nur für Lebens- bzw. Futtermittel. Es handelt sich dabei um das Dachgesetz des deutschen Lebensmittelrechts. Dieses Gesetzbuch gilt zwar für Lebensmittel und Futtermittel, aber auch für Bedarfsgegenstände und Kosmetika! Oberstes Ziel des LFGB ist natürlich der Schutz der Verbraucher, denn sie sollen vor Täuschungen und besorgniserregenden Stoffen geschützt werden, indem einwandfreie Qualität sichergestellt werden soll. Diese wird natürlich auch kontrolliert.

Mitte 2021 wurde das LFGB erneuert und Vorschriften an das geltende EU-Recht angepasst. Für dich besonders wichtig ist die Neuerung über die Rückverfolgbarkeitsinformationen für Lebensmittel worunter z.B. auch Nahrungsergänzungsmittel zählen. Ab dem 01.09.2022 musst du diese im Bedarfsfall auf Anfrage der Behörden innerhalb von 24 Stunden elektronisch übermitteln. Ebenfalls muss die Rückverfolgbarkeit von Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 gewährleistet sein. Zusätzlich werden nun auch Betreiber von Online-Marktplätzen wie z.B. Amazon stärker in die Verantwortung genommen und werden dementsprechend auch ihrerseits strenger kontrollieren.

Bedarfsgegenstände nach dem LFGB

Weiter oben konntest du bereits erfahren, für welche Produkte das LFGB gilt. Unter Lebensmitteln und Kosmetika kann man sich noch gut etwas vorstellen, bei Bedarfsgegenständen sieht das allerdings schon etwas anders aus.

Der § 2 des LFGB legaldefiniert diese Bedarfsgegenstände, weshalb hierunter unter anderem fallen:

  • Gegenstände, die mit den Schleimhäuten des Mundes in Berührung kommen (z.B. Schnuller oder Trillerpfeifen)
  • Gegenstände für die Körperpflege (z.B. Bürsten)
  • Gegenstände, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit dem Körper in Berührung zu kommen – beispielsweise Schuhe, Schmuck, Bettwäsche oder künstliche Wimpern
  • Spielwaren und Scherzartikel
  • Mittel zur Geruchsverbesserung – also Duftsprays oder Duftsäckchen
Spielendes Mädchen
Für Spielwaren gelten besonders strenge Vorschriften

Worauf werden Bedarfsgegenstände untersucht?

Bedarfsgegenstände müssen einige Bestimmungen erfüllen, darunter unter anderem die des LFGB, die der Bedarfsgegenständeverordnung und die der REACH-Verordnung. Je nach Produkt können auch noch andere Bestimmungen dazu kommen, zum Beispiel müssen Spielwaren zusätzlich noch die EU-Spielzeug-Richtlinie erfüllen. Besonders bei Spielzeug wird auch kontrolliert, ob bestimmte Phthalate enthalten sind. Zusätzlich wird überprüft, ob bedenkliche Substanzen in dem Produkt die Höchstmengen überschreiten oder ob sogar verbotene Stoffe enthalten sind. Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und Spielwaren werden zudem auf sensibilisierende beziehungsweise allergene Substanzen untersucht.

Grundsätzlich kann man sagen, dass Bedarfsgegenstände so beschaffen sein müssen, dass sie bei einem bestimmungsgemäßen Gebrauch die Gesundheit des Verwenders durch die stoffliche Zusammensetzung nicht schädigen.

Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt

Des Weiteren gibt es dann auch noch die sogenannten Lebensmittelkontaktmaterialien. Diese sind dazu bestimmt, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Darunter fallen zum Beispiel Verpackungen, Besteck, Schüsseln und Töpfe. Aber auch Materialien in Verarbeitungsgeräten wie Kaffeemaschinen gelten als Lebensmittelkontaktmaterialien.

Da von diesen Bedarfsgegenständen Stoffe durch den engen Kontakt mit den Lebensmitteln sehr schnell auf diese übergehen können, gelten hier strengere Richtlinien als für Bedarfsgegenstände, die nicht mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Es dürfen beispielsweise keine Stoffe an das Lebensmittel abgegeben werden, die die menschliche Gesundheit gefährden oder die eine unvertretbare Veränderung des Lebensmittels herbeiführen.

Außerdem müssen Lebensmittelbedarfsgegenstände ausreichend gekennzeichnet sein. Das kann mittels eines Hinweises auf den Verwendungszweck oder mit dem allgemeinen Symbol für Lebensmittelkontakt – dem Glas-Gabel-Symbol – erfolgen.

Wann bin ich verantwortlich?

Grundsätzlich musst du für den Verbraucher eine gefahrlose Verwendung deines Produktes sicherstellen und das unabhängig davon, ob du Hersteller, Händler oder Inverkehrbringer bist. Du musst auch immer dafür sorgen, dass die Herkunft deiner Produkte rückverfolgbar ist und dafür sorgen, dass alle nötige Konformitätserklärungen vorliegen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

Schauen wir uns das Ganze beispielhaft beim Verkauf von falschen Wimpern an. Bei diesen handelt es sich um einen Bedarfsgegenstand, da diese dafür gedacht sind, nicht nur vorübergehend, sondern für eine längere Zeit, mit dem Körper in Berührung zu kommen.

Augen mit falschen Wimpern
Auch falsche Wimpern zählen laut dem LFGB zu den sog. Bedarfsgegenständen

Angenommen, du findest nun ein Produkt, das für dich in Frage kommt und du bestellst dieses auch. Sollte der Verkäufer aus einem Nicht-EU-Land kommen, wirst du damit zum Importeur. Dadurch haftest du gemäß dem Produktsicherheitsgesetz genauso wie der Hersteller, du bist also dafür verantwortlich, dass dein Produkt den gesetzlichen Anforderungen an die Produktsicherheit entspricht! 

Wenn du aber beispielsweise Kochlöffel verkaufen willst, gelten dafür noch strengere Richtlinien und Grenzwerte, da es sich hierbei um einen Bedarfsgegenstand mit Lebensmittelkontakt handelt.

Du siehst also, je nach Verwendungszweck können von Bedarfsgegenständen verschiedenste Gefahren ausgehen, daher unterscheiden sich auch die Richtlinien bzw. Bestimmungen, die die Produkte erfüllen müssen. Sich in diesem Verordnungs-Dschungel zurechtzufinden, kann kompliziert und zeitintensiv sein.

Nicht selten werden erfahrungsgemäß von Verkäufern auch Laboruntersuchungen in Auftrag gegeben, die schlichtweg nicht nötig sind, da das Produkt überhaupt nicht in die gedachte Kategorie fällt.

Wie können wir dich unterstützen?

Wir von Tradavo nehmen dir diese Sorgen ab! Durch jahrelange Erfahrung wissen wir genau, zu welcher Kategorie dein Produkt zählt, welche Laboruntersuchungen eventuell noch gemacht werden müssen, welche Konformitätserklärungen notwendig sind und vieles mehr. Bei uns bekommst du ein Sorgenfrei-Komplettpaket, bei dem du zum Schluss nur noch die fertigen Konformitätserklärungen unterschreiben musst und dann ist dein Produkt auch schon bereit, verkauft zu werden.

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Wer hat diesen Beitrag verfasst?

Christina Author
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In ihrer Rolle als Autorin füllt Christina die Blogsektion unserer Website mit spannenden sowie informativen Beiträgen, so dass sich unsere Leser stets bestinformiert selbstständig um die Product Compliance in Ihrem Unternehmen kümmern können.

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