UKCA vs. CE-Kennzeichnung
Seit dem Brexit steht für viele Unternehmen fest: Wer Produkte nach Großbritannien verkaufen will, kommt an der UKCA-Kennzeichnung nicht vorbei. Doch was genau verbirgt sich hinter UKCA? Für welche Produktgruppen ist sie verpflichtend? Was bleibt weiterhin mit CE möglich? Und wie unterscheiden sich die Anforderungen?
In diesem Beitrag bringen wir Klarheit in die oft verwirrende Gemengelage rund um UKCA und CE.
Was ist die UKCA-Kennzeichnung?
UKCA steht für UK Conformity Assessed. Diese Kennzeichnung ersetzt seit dem Brexit in Großbritannien (England, Wales und Schottland) das bisher verwendete CE-Zeichen und dokumentiert, dass ein Produkt die britischen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Sie ist das Pendant zur europäischen CE-Kennzeichnung, allerdings mit einigen Unterschieden im Detail. Seit dem 1. Januar 2021 ist UKCA in Kraft, allerdings mit mehrfach verschobenen Übergangsfristen und Sonderregelungen, die viele Unternehmen verunsichert haben.
Die UKCA-Kennzeichnung gilt nicht in Nordirland, dort bleibt weiterhin die CE- bzw. UK(NI)-Kennzeichnung relevant.
Weitere grundlegende Hintergründe zur CE-Kennzeichnung findest du in unserem Beitrag „CE-Kennzeichnung – Teil 1“, der dir hilft, die Ursprünge und das Prinzip der Konformität besser zu verstehen.
Für welche Produkte ist UKCA verpflichtend?
Grundsätzlich gilt UKCA für alle Produkte, die bisher unter CE fallen, also für regulierte Produktgruppen wie:
- Elektrogeräte und elektronische Komponenten
- Maschinen und mechanische Anlagen
- Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
- Spielzeuge
- Bauprodukte
- Messgeräte und Waagen
- Medizinprodukte
- Druckgeräte
- Gasgeräte

Die genauen Anforderungen variieren je nach Produkttyp. Wichtig ist: Sobald ein Produkt unter britisches Recht fällt und dort verkauft werden soll, ist es grundsätzlich UKCA-pflichtig, es sei denn, es fällt unter eine der wenigen Ausnahmen (siehe nächsten Abschnitt).
Wann darf CE weiterhin verwendet werden und wann nicht?
Die britische Regierung hat nach dem Brexit mehrfach Übergangsfristen zur Umstellung auf UKCA verlängert, zuletzt sogar teilweise unbefristet. Daraus ergeben sich folgende allgemeine Regeln:
Produkte dürfen weiterhin mit CE-Kennzeichnung in Großbritannien verkauft werden, wenn:
- sie auf Basis von EU-Rechtsvorschriften zertifiziert wurden,
- es keine britisch abweichenden Anforderungen gibt,
- keine UK-spezifische Konformitätsbewertung notwendig ist (z.B. durch britische Prüfstellen),
- und die Konformitätsbewertung auf Selbstzertifizierung basiert oder durch eine EU-notifizierte Stelle erfolgte.
Produkte müssen mit UKCA gekennzeichnet sein, wenn:
- die britische Regierung abweichende technische Anforderungen oder Regularien erlassen hat,
- das Produkt ausschließlich durch eine britische Prüf- oder Zertifizierungsstelle bewertet wurde,
- oder es sich um bestimmte kritische Produktgruppen handelt (z.B. Medizinprodukte, bestimmte Bauprodukte).
Im Klartext: Die CE-Kennzeichnung ist in Großbritannien nur noch eingeschränkt und unter bestimmten Bedingungen gültig. Für viele Produkte ist langfristig ein Wechsel auf UKCA notwendig.
Ein tieferer Vergleich der CE-Anforderungen in der EU ist in unserem ergänzenden Beitrag „CE-Kennzeichnung – Teil 2“ zu finden.
Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen CE und UKCA?

Ein weiterer Unterschied liegt im Ablauf der Konformitätsbewertung: Während für die CE-Kennzeichnung viele Hersteller auf bereits vorhandene EU-Zertifikate zurückgreifen können, müssen für UKCA unter Umständen neue Verfahren durchlaufen werden, insbesondere wenn eine britische Prüf- oder Zertifizierungsstelle notwendig ist.
Wer ist verantwortlich für die UKCA-Kennzeichnung?
Die Pflichten liegen, wie bei der CE-Kennzeichnung, beim Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten, je nachdem, wo das Produkt in Verkehr gebracht wird.
Wichtig ist:
- Hersteller: Müssen sicherstellen, dass ihr Produkt den Anforderungen entspricht, inklusive Erstellung der technischen Dokumentation und Konformitätserklärung.
- Importeure (mit Sitz in UK): Gelten als Inverkehrbringer und tragen die volle Verantwortung für die Konformität.
- Bevollmächtigte Vertreter: Können von außerhalb des UK beauftragt werden, müssen aber in der Regel im Vereinigten Königreich ansässig sein und übernehmen bestimmte Aufgaben im Namen des Herstellers.
Wichtig: Wer als EU-Hersteller ohne lokalen Partner direkt nach Großbritannien liefert, gilt automatisch als Inverkehrbringer – mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Praxisbeispiele: Wann brauche ich was?
Beispiel 1: Elektrisches Küchengerät, Selbstzertifizierung
Du verkaufst Toaster über Amazon UK. Das Produkt ist CE-selbstzertifiziert. Du brauchst keine UKCA-Kennzeichnung, solange die EU-Richtlinien unverändert gelten und du die Unterlagen vorweisen kannst.
Beispiel 2: Kinderspielzeug mit benannter Stelle in der EU
Dein Spielzeug wurde von einer EU-notifizierten Stelle geprüft. Es darf weiterhin mit CE in UK verkauft werden.
Beispiel 3: Medizinprodukt oder Bauprodukt mit britischer Zertifizierungspflicht
UK verlangt eigene Zertifikate. In diesem Fall ist UKCA Pflicht, CE reicht nicht aus.
Dokumentation und Anforderungen an die Produktkennzeichnung
Für die UKCA-Kennzeichnung gelten folgende Anforderungen:
- Die UKCA-Markierung muss sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt, auf dem Typenschild oder auf der Verpackung angebracht sein.
- Es muss eine UKCA-Konformitätserklärung erstellt und dem Produkt beigefügt werden.
- Die vollständige technische Dokumentation (englischsprachig) muss auf Anforderung jederzeit vorgelegt werden können.
- Bei Verwendung eines UK Approved Body muss dessen Nummer ebenfalls angegeben werden.
Hinweis: Es reicht nicht aus, einfach das CE-Zeichen durch UKCA zu ersetzen. Es muss ein separater Bewertungsprozess nach britischem Recht erfolgen.
Sonderfall: Nordirland
In Nordirland gelten Sonderregelungen. Dort bleibt die CE-Kennzeichnung verpflichtend, wenn EU-Vorgaben gelten. Für Produkte, die durch britische Stellen geprüft wurden, ist zusätzlich das UKNI-Zeichen erforderlich.
Kurz gesagt:

Was bedeutet das für dich als Seller konkret?
Gerade für E-Commerce- und Amazon-Seller entstehen durch die UKCA-Vorgaben neue Fragen:
- Welche Kennzeichnung gilt für mein Produkt?
- Was muss ich dokumentieren?
- Wer trägt die Verantwortung bei Direktversand nach UK?
- Wie reagiere ich auf Änderungen in Normen und Fristen?
Hier hilft nur eine frühzeitige Planung. Viele Seller setzen bereits auf eine Doppelstrategie: CE für EU, UKCA für Großbritannien – inklusive separater Dokumentation und angepasster Etikettierung.
Hier eine kurze Checkliste:
- Prüfe deine Produktgruppe und ob UKCA verpflichtend ist.
- Nutze weiter CE, wenn es erlaubt ist – vermeide Doppeldokumentation.
- Bereite UK-spezifische Unterlagen rechtzeitig vor (englische Sprache, britische Konformität).
- Kläre deine Rolle: Bist du Hersteller, Importeur oder nur Händler?
- Berücksichtige zusätzliche Anforderungen auf Plattformen wie Amazon UK (z.B. Upload der Konformitätserklärung)
Fazit: UKCA bleibt, aber CE oft ebenfalls
Die gute Nachricht: Für viele Produkte darf CE weiter genutzt werden. Die schlechte: Du musst genau prüfen, was in deinem Fall gilt.
Als Händler oder Hersteller, der nach UK verkauft, solltest du:
- Deine Produktkategorie genau prüfen
- Die aktuellen Leitlinien der britischen Regierung beobachten
- Möglichst rechtzeitig Unterlagen und Produktkennzeichnung anpassen
- Denn auch wenn viele Übergangsfristen verlängert wurden – irgendwann werden sie vermutlich enden. Und wer vorbereitet ist, spart Zeit, Geld und rechtliche Risiken.
So können wir von Tradavo dir helfen
Benötigst du Hilfe bei der Umsetzung? Wir von Tradavo unterstützen dich auf dem Weg, dein Unternehmen auf neue rechtliche Vorgaben vorzubereiten. Gerne sprechen wir gemeinsam in einem kostenlosen Beratungsgespräch über deine aktuelle Situation und wie wir dir helfen können.
Du benötigst Unterstützung?
Wer hat diesen Beitrag verfasst?
In ihrer Rolle als Autorin füllt Christina die Blogsektion unserer Website mit spannenden sowie informativen Beiträgen, so dass sich unsere Leser stets bestinformiert selbstständig um die Product Compliance in Ihrem Unternehmen kümmern können.
- Christinahttps://compliance.tradavo.eu/author/epywxge/
- Christinahttps://compliance.tradavo.eu/author/epywxge/
- Christinahttps://compliance.tradavo.eu/author/epywxge/
- Christinahttps://compliance.tradavo.eu/author/epywxge/