Elektro-Richtlinie (WEEE) & Batterie-Richtlinie
Elektroprodukte haben unter E-Commerce Sellern den Ruf, besonders komplex und auch teuer in Bezug auf die Product Compliance zu sein. Diesen Ruf haben sie auch nicht ohne Grund – daher wagen sich nicht viele Seller an diese Produktgruppe heran. Vor allem neue Verkäufer, deren Budget noch begrenzt ist, trauen sich nur selten an den anspruchsvollen Bereich der Elektroprodukte. Hat man sich als Seller nun aber doch dazu entschlossen, in diesem Sektor Fuß zu fassen, wird man schnell über Begriffe wie WEEE, die erweitere Herstellerverantwortung (EPR) oder auch das recht bekannte Symbol der durchgestrichenen Mülltonne stolpern.
Mit diesem Beitrag wollen wir dir als Seller einen umfassenden Überblick über die geltenden europäischen Richtlinien zu Elektroprodukten und Batterien bieten. Zusätzlich werfen wir einen Blick auf die entsprechende deutsche Gesetzgebung, sowie die Pflichten, die für dich als Inverkehrbringer beziehungsweise Hersteller entstehen und zeigen auf, was passiert, wenn du gegen diese Pflichten verstößt.
Exkurs: Der Unterschied zwischen Richtlinie und Verordnung
Als Laie kann es oft ganz schön kompliziert sein, sich in dem ganzen juristischen Dschungel von Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen auszukennen. Deswegen wollen wir zu Beginn kurz ausführen, was denn überhaupt eine Richtlinie ist, und wie sie sich von einer Verordnung unterscheidet.
Bei einer Verordnung handelt es sich um einen verbindlichen Rechtsakt, der von allen EU-Ländern vollumfänglich umgesetzt werden muss. Im Unterschied dazu müssen EU-Richtlinien von den Mitgliedstaaten erst in nationales Recht umgewandelt werden. Dementsprechend haben die Mitgliedstaaten auch einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung dieser Richtlinie. So kann das endgültige Gesetz oder die endgültige Verordnung auch strenger sein, als die zugrundeliegende EU-Richtlinie.
Die erweiterte Herstellerverantwortung - EPR
Die Abkürzung EPR steht für Extended Producer Responsibility, also die erweitere Herstellerverantwortung. Dahinter steht der Gedanke, dass ein Händler, der innerhalb der EU Waren in Verkehr bringt, nicht nur für das Produkt verantwortlich ist, sondern auch für alle Verpackungen oder Produktbestandteile, die gegebenenfalls durch den Endverbraucher entsorgt werden. Dementsprechend trägst du als Seller für den gesamten Lebenszyklus deines Produktes die Verantwortung. Oft spricht man auch von der Nachnutzungsphase.
So gesehen wird verständlich, warum sich aus der EPR beispielsweise die Abfallverordnung der EU oder auch die EU-Verpackungsrichtlinie ergeben. Für die Entsorgung von Elektrogeräten und Batterien gibt es keine zentrale europäische Stelle, da die Entsorgung in einer EU-Richtlinie geregelt ist und somit jeder Mitgliedstaat eigene nationale Gesetze für die Entsorgung hat.
Die Elektrorichtlinie WEEE
Was regelt sie und wie wurde sie in Deutschland umgesetzt?
Das Elektrogesetz (ElektroG) ist die deutsche Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie. Sie regelt unter anderem das Inverkehrbringen, sowie die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektrogeräten. 2022 wurde das Elektrogesetz novelliert. Das ElektroG hat zum Ziel, die Umweltbelastung durch Elektrogeräte zu verringern und entstehende Umweltkosten auf den jeweiligen Urheber zu übertragen.
Pflichten für Inverkehrbringer in Deutschland
Für dich als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten gelten nach dem ElektroG unter anderem die folgenden Pflichten:
- Die Pflicht zur Einhaltung demontagefreundlicher Produktkonzeption (§ 4 ElektroG).
- Die Pflicht zur Registrierung und regelmäßiger Mengenmeldung an die Stiftung Elektro Altgeräte Register (ear).
- Die Sammlung und Altgerätrücknahme gemäß der Abholkoordination der Stiftung ear. Diese muss bundesweit erfolgen und beinhaltet auch eine fachgerechte und umweltverträgliche Verwertung.
- Falls du ein ausländischer Hersteller ohne deutsche Niederlassung bist, so musst du einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten ernennen.
- Die Pflicht zum Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie im Sinne des § 7 ElektroG für Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können.
- Auf Rechnungen musst du deine WEEE-Nummer angeben. Zusätzlich muss bei Amazon oder anderen Marktplätzen auch die EPR-Nummer hinterlegt werden.
- Hersteller von Elektrogeräten (bzw. deren Bevollmächtigte) müssen sich in allen europäischen Ländern, in denen sie ihre Produkte in Verkehr bringen, bei nationalen Registern registrieren und die WEEE-Nummer beantragen. In Österreich wäre das beispielsweise das Herstellungsregister EDM. Zusätzlich besteht die Pflicht, dem im jeweiligen Staat anerkannten Compliance-System beizutreten.
Hersteller müssen zudem jährlich Informationen in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben veröffentlichen. Diese müssen mindestens im Impressum deines Onlineauftritts ersichtlich sein! Am besten platzierst du diese daher unter der Angabe der WEEE-Nummer. Für die Erfüllung der Informationspflichten reicht es aus, wenn du auf die offiziellen Statistiken des Bundesumweltministerium verlinkst.
Seit dem 1.1.2022 müssen deinen Elektrogeräten schriftliche Informationen gemäß § 18 Absatz 4 ElektroG beiliegen. Mit dieser müssen Endnutzer über ihre Pflichten gemäß § 10 Absatz 1 ElektG belehrt werden, wie beispielsweise die Entnahmepflicht für Altbatterien, Altakkumulatoren, sowie für Lampen. Zusätzlich muss sich darauf ein Verweis auf die Pflicht der Händler zur unentgeltlichen Rücknahme befinden und es muss angeführt werden, welche Möglichkeiten der Endnutzer für die Rückgabe von Altgeräten hat. Außerdem musst du deine Kunden über die Eigenverantwortung im Hinblick auf das Löschen der personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten und über die Bedeutung der durchgestrichenen Mülltonne informieren.
Konsequenzen bei Verstößen gegen die Elektrorichtlinie
Die Konsequenzen für Verstöße gegen die Elektrorichtlinie werden im § 45 des ElektroG geregelt. Je nach begangener Ordnungswidrigkeit können Geldbußen von bis zu 10.000 € beziehungsweise bis zu 100.000 € verhängt werden.
Die Batterierichtlinie
Was regelt sie und wie wurde sie in Deutschland umgesetzt?
Mit dem Batteriegesetz (BattG) wurde in Deutschland die EU-Batterierichtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der umweltverträglichen Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren umgesetzt. Wie der Name der Richtlinie schon verrät, regelt diese unter anderem die Kennzeichnungspflicht, die Registrierungspflicht, Verwertungsquoten, sowie die Thematik der Rücknahme & Entsorgung von Batterien in Form eines Rücknahmesystems.
Pflichten für Inverkehrbringer in Deutschland
Als Hersteller von Gerätebatterien treffen dich einige Pflichten, die sich aus dem geltenden Batterigesetz ergeben, wie beispielsweise die Pflicht zur Registrierung bei der Stiftung Elektro Altgräte Register (ear). Als Hersteller von Gerätebatterien musst du gemäß § 5 BattG zudem ein eigenes Eigenrücknahmesystem für Geräte-Altbatterien einrichten und betreiben oder dich einem genehmigten Eigenrücknahmesystem anschließen. Schließt du dich einem Rücknahmesystem an, musst du diesem jährlich melden, wie viele Gerätebatterien du in Verkehr gebracht hast.
Auch in anderen europäischen Ländern musst du, oder dein Bevollmächtigter, dich einem Rücknahmesystem anschließen und dich gegebenenfalls registrieren. Die Umsetzung in den unterschiedlichen Ländern ist allerdings nicht einheitlich, weshalb sich auf die Anforderungen in jedem Land unterscheiden. Einen Überblick über die Anforderungen im Bereich Verpackungskennzeichnung und Lizenzierung findest du in diesem Beitrag.
Konsequenzen bei Verstößen gegen die Batterierichtlinie
Bei Verstößen gegen die Batterierichtlinie können je nach genauer Ordnungswidrigkeit Geldbußen von bis zu 10.000 € beziehungsweise bis zu 100.000 € auf dich zukommen. Die genauen Verstöße findest du im § 29 des Batteriegesetzes.
Die korrekte Produkt- und Verpackungs-kennzeichnung bei Batterien und Elektroprodukten
Die Kennzeichnung von Batterien und Elektroprodukten ergibt sich aus der WEEE-Richtlinie. Daher spricht man bei der durchgestrichenen Mülltonne auch vom WEEE-Symbol. Bei diesem Symbol handelt es sich um eine Marktverhaltensregel, die den Verbrauchern anzeigt, wie sie korrekt bei der Entsorgung eines Elektroproduktes vorzugehen haben. Die durchgestrichene Mülltonne kann mit oder ohne schwarzen Balken abgebildet werden. Produkte, die nach dem 13. August 2005 auf den Markt gebracht wurden, werden mit durchgestrichener Mülltonne und schwarzem Balken gekennzeichnet, alternativ dazu kann allerdings auch eine Datumsangabe statt des Balkens genutzt werden.
In manchen Fällen reicht es aus, wenn die durchgestrichene Mülltonne nur auf der Verpackung des Produktes angebracht ist. Aus Gründen der Compliance würden wir aber empfehlen, die Elektrogeräte und Batterien einheitlich und direkt mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zu versehen.
Wie können wir dich unterstützen?
Nun hast du einen guten Überblick über all jene Themen, die für dich als Seller relevant werden, wenn du dich dazu entscheidest, Batterien und/oder Elektroprodukte zu vertreiben. Wir von Tradavo unterstützen dich selbstverständlich auch bei dem rechtssicheren Vertrieb von Elektroprodukten.
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Wer hat diesen Beitrag verfasst?
In ihrer Rolle als Autorin füllt Christina die Blogsektion unserer Website mit spannenden sowie informativen Beiträgen, so dass sich unsere Leser stets bestinformiert selbstständig um die Product Compliance in Ihrem Unternehmen kümmern können.