Von der Verpackungs-Richtlinie zur Verpackungs-Verordnung: Was gilt für E-Commerce-Seller?

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Von der Verpackungsrichtlinie zur Verpackungsverordnung

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Die Europäische Union hat über den Lauf der Jahre umfangreiche Richtlinien und Verordnungen konzipiert, die eine Standardisierung der Herstellung, Verwendung sowie des Recyclings von Verpackungen mit sich bringen. Das Ziel dieser Regelungen besteht in der Minimierung von Verpackungsabfällen und der Förderung der Kreislaufwirtschaft. So gelten gemäß der Richtlinie 94/62/EG, die seit 1994 in Kraft ist, sämtliche Produkte aus diversen Materialien, die dem Zwecke dienlich sind, Waren zu enthalten, diese zu präsentieren, zu schützen und zu transportieren als Verpackungen. Demnach müssen sie recyclingfähig sowie wiederverwendbar sein.

Die Forderungen der aktuellen EU-Verpackungsrichtlinie geben vor, dass jegliche in der EU in Verkehr gebrachte Verpackungen spezifische Mindestanforderungen hinsichtlich ihres Gewichtes, ihrer Recyclingfähigkeit und ihres Volumens zu erfüllen haben. Das deutsche Verpackungsgesetz, kurz VerpackG, das 2019 in Kraft getreten ist, implementiert diese Anforderungen durch ein duales System, das die Entsorgung von Verpackungsabfällen regelt und Hersteller an den Kosten des Recyclings beteiligt. Allerdings steht die EU inzwischen kurz vor der Einführung einer neuen Verpackungsverordnung, die eine Erweiterung der bereits bestehenden Vorschriften mit sich bringt und diese noch verschärft.

Diese Verordnung agiert als Teil eines breiteren Ansatzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Reduzierung der Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle. Voraussichtlich soll sie 18 Monate nach ihrer formellen Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, sprich gegen Ende 2025 oder Anfang 2026, wirksam werden, wodurch den Mitgliedstaaten und Wirtschaftsakteuren Zeit eingeräumt wird, um sich auf die neuen Anforderungen vorbereiten zu können. Dabei wird die neue Verordnung eine umfassende Definition von Verpackungen einführen, bei der alle Verpackungstypen inklusive jener eingeschlossen werden, die bisher unter Umständen noch nicht ausreichend reguliert waren.

Das Ziel der neuen Verordnung soll darin bestehen, eine Verbesserung der Recyclingfähigkeit zu erzielen, während zeitgleich die Verwendung von Einweg- und schwer recyclebaren Materialien reduziert werden soll. Diese Tatsache unterstreicht das Engagement der EU hinsichtlich einer nachhaltigen Umweltpolitik und gewährleistet, dass von der Verpackungsindustrie ein positiver Beitrag zum Umweltschutz ausgeht.

Sicherheitsanforderungen und Kennzeichnung

Damit der Umwelt- und Verbraucherschutz gewährleistet werden können, werden von der europäischen Gesetzgebung strenge Kennzeichnungsvorschriften und Sicherheitsanforderungen zu Verpackungen auferlegt. Basierend auf der bestehenden Richtlinie ist es erforderlich, dass alle Verpackungen, die in der EU vermarktet werden, hygienisch, sicher und frei von gefährlichen Substanzen sind.

In Deutschland wird die Richtlinie 94/62/EG durch das Verpackungsgesetz umgesetzt. Dieses umfasst ebenfalls die Verpflichtung der Händler und Hersteller zur Registrierung und Beteiligung an einem dualen System für das Recycling von Verpackungen. In Bezug auf die Kennzeichnung zur Identifizierung des Verpackungsmaterials können Wirtschaftsakteure auf das Kennzeichnungssystem für Verpackungsmaterialien gemäß Entscheidung 97/129/EG zugreifen, z.B. LDPE 4 für Polyethylen niedriger Dichte. Entscheidet man sich für die Kennzeichnung, ist zu beachten, dass die Verwendung anderer Nummern und Abkürzungen nicht zugelassen ist.

Ausnahmen von der Verpackungsdefinition

Die europäische Gesetzgebung reguliert in der EU-Verpackungsrichtlinie nicht nur klare Definitionen und Verpackungsstandards, sondern gleichermaßen auch spezifische Ausnahmen. Diese Ausnahmen gelten dem Zweck, bestimmte Materialien und Produkte von den Anforderungen der Richtlinie auszunehmen, die als praktische oder technische Herausforderungen gelten könnten. Hierzu gehören insbesondere die nachstehenden Verpackungen:

  1. Industrielle Verpackungen: Hierbei handelt es sich um Verpackungen, die ausschließlich dafür vorgesehen sind, innerhalb der Produktionsprozesse oder für den Transport verwendet zu werden, jedoch nicht für den Endverbraucher vorgesehen sind. Diese Verpackungen werden häufig in einem kontrollierten Kreislauf innerhalb der Industrie recycelt oder wiederverwendet.
  2. Unmittelbare Produktverpackungen: Unter Umständen können auch jene Verpackungen, die in unmittelbarem Kontakt mit einem Produkt stehen, jedoch für dessen Haltbarkeit oder Hygiene essenziell sind, von der Richtlinie ausgenommen sein. Zu diesen Ausnahmen können beispielsweise Verpackungen medizinischer oder pharmazeutischer Produkte gehören, bei denen die Verpackung lediglich als Aufbewahrung und für die Sicherheit des Inhaltes vorgesehen ist.
  3. Wiederverwendbare Verpackungen: Wurden Verpackungen explizit dahingehend entworfen mehrmals verwendet werden zu können, so ist eine Ausnahme von der Richtlinie möglich. Dies gilt allerdings nur, sofern ein effektives Recycling oder eine Wiederverwendung gewährleistet sind. Hierzu gehören mitunter beispielsweise Mehrwegbehälter in der Logistik und Gastronomie, bei denen eine besondere Behandlung und Wartung stattfindet, um ihre Langlebigkeit und Sicherheit zu gewährleisten.

 

Die Definition und die dazugehörigen Ausnahmen der Verpackungsrichtlinie besitzen einen erheblichen Einfluss auf die Anwendbarkeit und Umsetzung der Gesetzgebung. Dadurch wird den Unternehmen die Flexibilität geboten, spezifische Lösungen für diverse Herausforderungen entwickeln zu können. Infolgedessen können Händler und Hersteller dafür sorgen, dass ihre Produkte effizient und sicher verpackt sind, ohne unnötige Belastungen durch die Einhaltung nichtzutreffender Regulierungen. Zudem unterstützt die klare Trennung zwischen den expliziten Ausnahmen und den allgemeinen Verpackungen die Reduzierung der Umweltauswirkungen, da sie gezielt einen Beitrag zur Vermeidung unnötiger Verpackungen und der Optimierung der Recyclingprozesse leistet.

Recycling Kartons
Die europäische Gesetzgebung zielt auf eine höhere Recyclingquote von Verpackungen ab

Pflichten der Hersteller und Händler

Ebenfalls Teil der gesetzlichen Vorgaben sind die detaillierten Pflichten der Händler und Hersteller, die für das Inverkehrbringen von Verpackungen verantwortlich sind. Dabei gilt es, die gesetzlichen Mindeststandards einzuhalten, die Verpackungen hinsichtlich ihrer Recyclingfähigkeit und Umweltverträglichkeit zu erfüllen haben.

Ein wichtiger Aspekt, der in diese Verpflichtung hineinfällt, ist die Minimierung des Einsatzes gefährlicher Substanzen in Verpackungen sowie die Gewährleistung, dass eine effektive Wiederverwertung der Verpackungen möglich ist.

Ein wesentlicher Faktor der Richtlinie besteht in der erweiterten Herstellerverantwortung, die als Extended Producer Responsibility, kurz EPR, bezeichnet wird. Von dieser Richtlinie geht die Verpflichtung aus, dass die Hersteller nicht nur die geltenden Design- und Materialvorschriften einhalten, sondern sie sich auch an den Kosten beteiligen, die für das Recyceln und Sammeln von Verpackungen nach ihrem Gebrauch anfallen. In Deutschland wird dies anhand des bereits erwähnten dualen Systems umgesetzt, in dem sowohl Hersteller als auch Vertreiber sich an einem von mehreren zertifizierten Rücknahmesystemen beteiligen müssen, die die Rücknahme und das Recycling von Verpackungen organisieren.

Tatsächlich gelten für eCommerce-Händler darüber hinaus weitere spezifische Regelungen, die Teil des Verpackungsgesetzes darstellen. So stehen Online-Händler in der Pflicht, sicherzustellen, dass die verwendeten Verpackungen lizenziert sind und die Kosten für ihre Entsorgung und Recycling abgedeckt werden. Dementsprechend müssen sie bei einem dualen System registriert sein und der Zahlung der entsprechenden Lizenzgebühren nachkommen. Diese Verpflichtung gilt unabhängig davon, ob die Verpackungen aus Deutschland stammen oder importiert werden.

So sieht die aktuell geltende Regelung vor, dass eine Sanktionierung sämtlicher Verstöße gegen das Verpackungsgesetz möglich ist, wobei die Sanktionierung von Bußgeldern bis hin zu Vertriebsverboten reichen kann. Diese durchaus recht strengen Maßnahmen verdeutlichen die Bedeutung, die die EU und die deutschen Behörden der ordnungsgemäßen Entsorgung und Wiederverwertung von Verpackungsmaterial beimessen.

Andere EU-Länder, andere Pflichten

Wenngleich die EU-Richtlinien die Grundlagen für das Recycling und die Verpackung harmonisieren, kommt es innerhalb der Europäischen Union durchaus zu erheblichen nationalen Unterschieden, was die Umsetzung angeht. Jene Unterschiede nehmen insbesondere auf die Unternehmen, einschließlich eCommerce-Händler, einen Einfluss, die ihre Produkte in unterschiedliche EU-Länder exportieren und demnach die nationalen Anforderungen zu beachten haben.

So werden, wie erwähnt, durch die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG gewisse Mindeststandards auferlegt, wobei es den Mitgliedsstaaten überlassen ist, eigene und somit auch strengere Gesetze einzuführen (siehe ergänzend hierzu auch unseren Beitrag zu Österreich). Da die Lizenzierung und das Recycling in Deutschland gemäß des Verpackungsgesetzes über ein duales System laufen, müssen Online-Händler sich bei der zentralen Stelle Verpackungsregister, auch als LUCID bekannt, registrieren und ihre Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren lassen. Dies gilt der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Recyclings der Verpackungsabfälle. Demgegenüber finden sich dann allerdings andere EU-Länder wie beispielsweise Frankreich oder Spanien wieder, in denen sich Unternehmen an nationale Rücknahmesysteme anschließen müssen, von deren Seite aus unterschiedliche Anforderungen gestellt werden können. Dies bedeutet für die Unternehmen, die ihrer Tätigkeit in mehreren EU-Ländern nachgehen, dass sie die länderspezifischen Vorschriften kennen und entsprechende Compliance-Strategien entwickeln müssen, um rechtliche Konsequenzen vermeiden zu können.

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Noch gilt: Jedes Land innerhalb der EU hat eigene Regeln in Bezug auf das Verpackungsrecycling

Zusammenfassung und Ausblick auf die voraussichtlich kommenden Veränderungen

Die aktuell noch geltende Verpackungsrichtlinie soll durch die EU-Verpackungsverordnung abgelöst werden, die mit signifikanten Veränderungen einhergeht.

  • Neue Definitionen und erweiterte Anforderungen: Die neue Verpackungsverordnung umfasst eine umfangreichere Definition von Verpackungen, was auch die Formen und Materialien einschließt, die bisher wenig reguliert sind. Der Fokus liegt dabei auf der Verbesserung der Recyclingfähigkeit und der Minimierung von Einweg- sowie schwer recycelbaren Materialien. Ein besonderes Auge gilt es dabei auf die Einführung von strengeren Vorschriften für die Verwendung und Konzentration von gefährlichen Substanzen in Verpackungsmaterialien zu legen, die darauf abzielen, die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen.
  • Erhöhte Recyclingziele: Das Ziel der neuen Verordnung besteht darin bis zum 31. Dezember 2025 mindestens 65% des Gewichts aller anfallenden Verpackungsabfälle zu recyceln. Dabei werden auch spezifische Mindestprozentsätzen für verschiedene Materialien, wie Kunststoffe und Papier, aufgerufen. Jene Ziele sollen dann zunehmend bis zum 31. Dezember 2030 weiter erhöht werden, damit die Wiederverwertung noch umfassender wird. Dieser Umstand bringt unweigerlich eine erhebliche Anpassung der Industrie mit sich, damit es noch möglich ist, die gestiegenen Anforderungen erfüllen zu können.
  • Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen: Der 01. Januar 2030 wird als Stichtag gelten, an dem neue Mindestprozentsätze für den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen ins Leben gerufen werden. Infolgedessen werden die Nachfrage nach recycelten Kunststoffen fortwährend gesteigert sowie die Entwicklung von Recyclingtechnologien vorangetrieben. Das Ziel dieser neuen Regelung wird darin bestehen, eine Reduzierung der Abhängigkeit von neuem, jungfräulichem Kunststoff zu erreichen, damit anstelle dessen die Wiederverwertung von Kunststoffabfällen gefördert wird.
  • Kennzeichnungs- und Informationspflichten: Ab 2026 wird es erforderlich sein, Verpackungen mit neuen, harmonisierten Kennzeichnungen zu versehen, aus denen für die Verbraucher Informationen über die Materialzusammensetzung, die Recyclingfähigkeit und die korrekte Verpackungsentsorgung hervorgehen. Dadurch soll die Transparenz erhöht werden, was eine Steigerung der Recyclingraten nach sich ziehen soll.
  • Zukunft der Verpackungsindustrie: Die bevorstehenden Änderungen nehmen einen erheblichen Einfluss auf die Verpackungsindustrie und vor allem auch auf die europäische Wirtschaft, die globale Lieferketten besitzt. So werden Unternehmen dazu angehalten sein, ihre Produktionsprozesse und Materialauswahl zu überdenken, damit sie die neuen Regelungen einhalten. Infolgedessen sind voraussichtlich Innovationen in der Gestaltung und Herstellung von Verpackungen zu erwarten, während zeitgleich auch eine Verschiebung zu nachhaltigeren Praktiken in verwandten Industrien gefördert werden könnte.

Fazit

Es steht wohl außer Frage, dass die aktuell noch geltenden EU-Verpackungsvorschriften eine solide Grundlage erschaffen haben, was die Handhabung von Verpackungsabfällen in der Europäischen Union betrifft. Die Regelungen verpflichten die Mitgliedstaaten dazu, effektive Systeme für die Rücknahme, Sammlung und das Recycling von Verpackungen zu implementieren und fördern die Herstellung von recyclingfähigen Verpackungsmaterialien. Seitdem diese Richtlinie eingeführt wurde, ist ein signifikanter Anstieg der Quoten des Recyclings zu verzeichnen, was auch die Verantwortung der Hersteller für das Recycling ihrer Produkte noch einmal hervorstellt. Somit hat die Richtlinie es nicht nur erreichen können, dass die Produktverantwortung und Recyclingfähigkeit sich verbessern, sondern vor allem auch, dass ein neues Bewusstsein für die Bedeutung nachhaltiger Verpackungen auf den Plan getreten ist. Diese Entwicklungen untermauern den Einfluss der Gesetzgebung auf das Verpackungsdesign und den Beitrag zu einer nachhaltigeren Wirtschaft. Allen Herausforderungen bei der Standardisierung von Recyclingprozessen zuwider, bieten die aktuellen Regelungen eine gute Basis für die bevorstehenden Verbesserungen in der Kreislaufwirtschaft der EU.

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Wer hat diesen Beitrag verfasst?

Christina Author
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