Nachhaltigkeit & Product Compliance: Green Claims und neue geplante EU-Vorgaben

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Nachhaltigkeit & Compliance

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Nachhaltigkeit ist längst kein Modewort mehr, sondern ein entscheidender Faktor für Kaufentscheidungen. Verbraucher achten heute sehr genau darauf, ob ein Produkt umweltfreundlich ist, ob Verpackungen recycelt werden können oder ob ein Unternehmen glaubwürdig Verantwortung übernimmt. Gleichzeitig wächst der Druck auf Unternehmen, ihre Umweltaussagen nicht nur attraktiv, sondern auch rechtlich einwandfrei zu formulieren. Denn schnell gerät man in den Verdacht des Greenwashings und der Schaden für das Vertrauen der Kunden ist oft enorm.

Die Europäische Union hat diese Problematik erkannt und arbeitet deshalb an strengeren Regeln für sogenannte „Green Claims“. Mit der geplanten Green-Claims-Directive (Derzeitiger Stand: Verhandlungen aufgrund von Unstimmigkeiten bis auf Weiteres ausgesetzt) werden klare Vorgaben für Nachhaltigkeitswerbung eingeführt. Ziel ist es, Verbraucher besser zu schützen und für mehr Transparenz zu sorgen.

Sehen wir uns in diesem Artikel die genauen Details zu diesen Regeln an.

Green Claims: Definition und Herausforderungen

Unter Green Claims versteht man Umweltaussagen, mit denen Unternehmen ihre Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse bewerben. Typische Beispiele sind:

  • „klimaneutral“
  • „umweltfreundlich“
  • „100 % recycelbar“
Climate Neutral Werbung
Das Werben mit der Aussage "Klimaneutral" ohne Nachweise kann künftig hohe Strafen nach sich ziehen

Solche Formulierungen wirken positiv, da sie beim Verbraucher ein gutes Gefühl erzeugen. Doch in der Praxis ist oft unklar, was genau dahintersteckt. „Klimaneutral“ bedeutet zum Beispiel nicht zwangsläufig, dass ein Produkt emissionsfrei hergestellt wurde, häufig handelt es sich lediglich um CO₂-Kompensation.

Die Risiken für Unternehmen und somit auch Amazon-Seller sind groß:

  • Greenwashing-Vorwürfe → Vertrauensverlust bei Kunden
  • Rechtliche Konsequenzen → Abmahnungen, Bußgelder
  • Reputationsschäden → langfristig schwer zu beheben

Die neue EU-Green-Claims-Directive im Überblick

Um intransparente Aussagen zu verhindern, will die EU mit der Green-Claims-Directive klare Regeln einführen. Wichtige Punkte sind wie folgt:

  • Nachweispflicht: Jede Umweltaussage muss wissenschaftlich belegbar sein (z.B. Ökobilanzen, Zertifikate).
  • Verbot vager Begriffe: Aussagen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ sind ohne Beleg nicht mehr zulässig.
  • Transparenz bei Vergleichen: Wer mit CO₂-Einsparungen wirbt, muss klar angeben, worauf sich der Vergleich bezieht.
  • Unabhängige Prüfungen: Claims müssen von externen Stellen überprüft werden.
  • Zeitplan: Umsetzung derzeit noch unklar.

 

Damit verschiebt sich die Verantwortung stärker in Richtung Unternehmen – gleichzeitig wird die Glaubwürdigkeit von Green Claims insgesamt steigen.

Praktische Umsetzung für Händler und Unternehmen

Für Unternehmen und Amazon-Seller bedeutet die neue Richtlinie mehr Aufwand, aber auch die Chance, sich positiv abzugrenzen. Wichtig ist, Green Claims künftig rechtssicher zu formulieren und transparent zu belegen.

Dos & Don’ts bei Green Claims:

Zulässig:

  • „100% recycelbar“ (wenn alle Bestandteile belegbar recycelbar sind)
  • „30% weniger CO₂-Emissionen als das Vorgängermodell“ (mit klarer Vergleichsbasis)

 

Unzulässig:

  • „nachhaltig hergestellt“ (ohne Nachweis)
  • „umweltfreundlich“ (zu vage, keine Erklärung)

Tipps für Unternehmen und Amazon-Seller:

  • Interne Prüfprozesse einführen: Marketing, Recht und Nachhaltigkeit sollten Claims gemeinsam abstimmen.
  • Anerkannte Siegel nutzen: z.B. Blauer Engel, EU-Ecolabel.
  • Transparenz schaffen: Nachweise über QR-Codes oder auf der Website zugänglich machen.
  • Externe Experten einbinden: Zertifizierungen und Gutachten erhöhen die Glaubwürdigkeit.
Marketing Umwelt
Marketingmaßnahmen sollten noch vor Einführung der Green-Claims-Directive überprüft werden

Wie sich Nachhaltigkeitskommunikation in Zukunft verändert

Die Green-Claims-Directive ist nur ein Teil der wachsenden Regulierung im Nachhaltigkeitsbereich. Mit Vorgaben wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) oder dem Lieferkettengesetz wird der Druck weiter steigen.

Für Unternehmen ist das eine Herausforderung, gleichzeitig aber auch eine Chance:

  • Glaubwürdigkeit stärken durch geprüfte und belegbare Aussagen
  • Vertrauen gewinnen bei Kunden, die Wert auf Transparenz legen
  • Wettbewerbsvorteile sichern durch frühzeitige Vorbereitung

 

Zusammenfassend kann also gesagt werden:

Green Claims sind ein mächtiges Instrument im Marketing, aber nur dann, wenn sie ehrlich, belegbar und transparent sind. Die neue EU-Richtlinie sorgt, sofern alle aktuellen Unstimmigkeiten beseitigt werden können, für klare Spielregeln und verpflichtet Unternehmen zu wissenschaftlich fundierten Nachweisen.

Jetzt ist die richtige Zeit, die eigenen Werbeaussagen kritisch zu prüfen, Nachweise zu sammeln und interne Prozesse aufzubauen. Wer vorbereitet ist, vermeidet nicht nur Risiken, sondern positioniert sich langfristig als glaubwürdiges und zukunftsfähiges Unternehmen.

FAQ: Häufige Fragen zu Green Claims und der EU-Richtlinie

1. Darf ich mein Produkt als „klimaneutral“ bewerben, wenn ich CO₂-Kompensation nutze?

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Unternehmen müssen klar darlegen, ob die Klimaneutralität durch tatsächliche Emissionsreduktionen in der Produktion erreicht wurde oder ob CO₂-Zertifikate zur Kompensation genutzt werden. Ohne diese Transparenz gilt die Aussage als irreführend. Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen können, wie die Klimaneutralität zustande kommt.

2. Müssen bestehende Werbematerialien angepasst werden?

Ja, die neue Richtlinie gilt auch für bereits existierende Claims. Unternehmen müssen ihre Marketingunterlagen, Verpackungen und Online-Texte überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten. Wer weiter mit unzulässigen Begriffen wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ wirbt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.

3. Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Green-Claims-Directive?

Die EU plant empfindliche Strafen, um Greenwashing zu verhindern. Diese können von Bußgeldern über Unterlassungsklagen bis hin zu Reputationsschäden reichen. Der genaue Strafrahmen wird noch von den Mitgliedsstaaten festgelegt, aber Unternehmen sollten sich darauf einstellen, dass Verstöße teuer werden können.

4. Wie kann ich meine Green Claims rechtssicher gestalten?

  • Verwenden Sie konkrete und belegbare Aussagen („Verpackung zu 85% aus recyceltem Kunststoff“ statt „nachhaltig verpackt“).
  • Dokumentieren Sie Nachweise wie Lebenszyklusanalysen, Studien oder Zertifikate.
  • Lassen Sie Claims prüfen – intern durch ein Compliance-Team oder extern durch Zertifizierungsstellen.
  • Kommunizieren Sie transparent, z.B. über Produkt-Webseiten oder QR-Codes, die zu detaillierten Infos führen.

Fazit und Ausblick

Mit der geplanten Green-Claims-Directive sendet die EU ein klares Signal aus: Künftig soll Nachhaltigkeitskommunikation nicht nur gut gemeint, sondern auch durch fundierte Belege gestützt sein. Die Richtlinie verspricht eine höhere Klarheit, Verlässlichkeit und Verbraucherschutz – bringt aber gleichzeitig neue Herausforderungen für Unternehmen mit sich.

Die Verhandlungen liegen momentan allerdings auf Eis, und es steht noch nicht fest, ob die Richtlinie wie vorgesehen ab 2026 in Kraft tritt. Dennoch sollten bereits jetzt Maßnahmen ergriffen werden. In Deutschland sowie in anderen EU-Ländern können nicht belegbare oder offensichtlich irreführende Umweltaussagen bereits heute als wettbewerbswidrig angesehen und von Mitbewerbern rechtlich beanstandet werden, z.B. durch eine anwaltliche Abmahnung. Dies betrifft vor allem E-Commerce-Seller, die mit Ausdrücken wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig hergestellt“ werben, ohne diese Behauptungen transparent belegen zu können. Die rechtlichen Gefahren existieren daher bereits schon heute, ganz unabhängig von der geplanten, noch strikteren EU-Richtlinie.

Wer jetzt aktiv wird, hat einen klaren Vorteil. Firmen, die ihre Äußerungen zur Nachhaltigkeit schon jetzt kritisch hinterfragen, Belege festhalten und interne Abstimmungsprozesse einrichten, sind nicht nur besser auf zukünftige Vorschriften vorbereitet, sondern fördern auch das Vertrauen ihrer Kundschaft. Obwohl die Green-Claims-Richtlinie möglicherweise auf sich warten lässt, ist die Erwartung an glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation bereits Realität geworden.

Wer hat diesen Beitrag verfasst?

Christina Author
Autorin |  -> More Posts

In ihrer Rolle als Autorin füllt Christina die Blogsektion unserer Website mit spannenden sowie informativen Beiträgen, so dass sich unsere Leser stets bestinformiert selbstständig um die Product Compliance in Ihrem Unternehmen kümmern können.

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