EU-Bevollmächtigten-Service

für Nicht-EU-Hersteller

Seit dem 16. Juli 2021 greift in der EU die neue Marktüberwachungsverordnung 2019/1020. Diese regelt u.a., dass Produkte nur dann in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn es einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur gibt, der den Behörden auf Verlangen alle Informationen und Unterlagen über die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften vorlegen kann. Wir von Tradavo Compliance können genau diesen Service für Dein Unternehmen anbieten. D.h. wir stellen Dir die Adresse von unserer in Deutschland ansässigen Firma zur Verfügung und fungieren als Ansprechperson für Behörden innerhalb der EU.

Wie sieht der Ablauf im Detail aus?

1.

Wir überprüfen Dein Produktportfolio auf dessen Konformität hinsichtlich der in der EU geltenden Vorschriften

2.

Falls notwendig, werden wir uns gemeinsam mit Dir um die Schließung der festgestellten Konformitätslücken kümmern

3.

Du erhältst die Anschrift unserer deutschen Firma zum Anbringen auf Deinen Produkten / Verpackungen

4.

Der EU-Import kann nun mit Hilfe eines Logistikers über die indirekte Zollvertretung abwickelt werden

Was muss ich in Bezug auf den EU-Import beachten?

Der Import Deiner Ware aus Drittländern erfolgt über die sogenannte indirekte Zollvertretung. Diese Art des Imports bietet sowohl für Dich als Seller als auch für uns als Dein EU-Bevollmächtigter diverse Vorteile. Der wohl wichtigste Vorteil für Dich: Du bleibst zu jeder Zeit Eigentümer Deiner zu importierenden Ware! Ein vorübergehender Eigentumsübegang auf uns zum Zwecke der Verzollung findet daher zu keinem Zeitpunkt des Imports statt. Zudem wird ausschließlich Deine Firma auf den entsprechenden Importdokumenten, wie z.B. der Bill of Lading, geführt, so dass Du jederzeit die volle Kontrolle über den Import hast und zusätzlich in Bezug auf Steuern und Zollgebühren alles rechtssicher geregelt ist.

Da wir, wie gerade ausgeführt, in den Importprozess selbst nicht direkt verwickelt sind, haben wir uns hierfür einen starken und vertrauenswürdigen Partner an unsere Seite geholt: UNICON Logistics

Mit dem Import Deiner Produkte über unseren langjährigen Partner UNICON Logistics kannst Du dir sicher sein, dass sich Deine Ware in sicheren Händen befindet und der Importprozess schnell, ordentlich und rechtssicher abgewickelt wird. Du möchtest mehr über die indirekte Zollvertretung oder den Import im Allgemeinen erfahren? Kontaktiere hierfür ganz einfach einen der nachfolgenden Mitarbeiter von UNICON Logistics und lasse ihnen einen schönen Gruß von uns da. Sie freuen sich auf Deine Kontaktaufnahme.

Malte Friedrichsen

Julian Römer

+49 421 59688 665
j.roemer@unicon-ecommerce.de

Catrin Fock

+49 421 59688 658
c.fock@unicon-ecommerce.de

Mit welchen Kosten muss ich für den Service rechnen?

Compliance-Check

Der Preis gilt pro Produkt
ab 100 €* netto
  •  

*Der endgültige Preis richtet sich nach der Komplexität des jeweiligen Produktes sowie der Anzahl der Produkte (Mengenrabatt).

Bevollmächtigung

Jahresgebühr für die Nutzung unserer Firmenanschrift
ab 500 €** netto pro Jahr
  • Deutsche Firmenanschrift
  • Unbegrenztes Importvolumen
  • Eigentum der Ware verbleibt jederzeit beim Seller
  • Übernahme der Kommunikation mit Behörden
  • Vertraglich nach deutschem Recht abgesichert

**Die endgültige Jahresgebühr richtet sich nach der Risikoeinstufung, der Anzahl der Produkte sowie nach dem jährlichen Importvolumen.

Lücken schließen

Der Preis gilt pro Produkt (Exklusive Laborkosten)
ab 150 €*** netto
  • Überprüfung von Anleitungen und Designs

***Der endgültige Preis richtet sich nach der Komplexität des jeweiligen Produktes, dem Umfang der zu schließenden Lücken und der Anzahl der Produkte (Mengenrabatt).

Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

Warum müssen meine Produkte marktkonform für die Europäische Union sein?

Da wir mit unserer Firma ebenfalls bis zu einem gewissen Maß in der Verantwortung für Deine Produkte stehen, übernehmen wir ausschließlich die Rolle des EU-Bevollmächtigten für marktkonforme Produkte. Dies reduziert nicht nur unser eigenes Risiko, sondern viel wichtiger, auch Deines. Sollte Dein Produkt z.B. einmal ins Visier einer Marktüberwachungsbehörde geraten, bist Du in diesem Fall gut gerüstet und kannst alle erforderlichen Dokumente vorlegen. So lassen sich teils hohe Strafen und / oder die Vernichtung Deiner Ware leicht vermeiden.

Wie genau kann ich mir den Compliance-Check meiner Produkte vorstellen?

Für den ersten Compliance-Check Deiner Produkte müsstest Du uns alle relevanten Dokumente zur Verfügung stellen. Hierzu zählen z.B. Verpackungsdesign, Anleitung, Testreports von Laboren o.ä. Im Vorfeld unserer Zusammenarbeit können wir hierfür selbstverständlich eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) unterzeichnen, so dass alle geteilten Informationen vertraulich behandelt werden.

Was passiert, falls meine Produkte nicht marktkonform für die EU sind?

Sollten wir beim Compliance-Check Lücken in der Konformität Deiner Produkte feststellen, würden wir diese im zweiten Schritt gemeinsam mit Dir schließen. Dies kann im leichtesten Fall eine Anpassung Deines Verpackungsdesigns sein oder aber das Nachholen von gesetzlich vorgeschriebenen Labortests. Bei Letzteren profitierst Du von unseren speziell ausgehandelten Preiskonditionen mit unseren Partnerlaboren. Da wir zudem selbst kein wirtschaftliches Interesse an den Labortests haben, kannst Du dir sicher sein, dass wir uns zu jedem Zeitpunkt auf die kostengünstigste Lösung konzentrieren werden.

 

Gilt die Bevollmächtigung nur für Deutschland oder für alle EU-Länder?

Bei Nutzung unserer Firmenadresse agieren wir als Bevollmächtigter für Deine Produkte innerhalb der gesamten Europäischen Union und vertreten Dich im Falle von Behördenanfragen.

Benötige ich einen EU-Bevollmächtigten, selbst wenn mein Produzent in der EU sitzt?

Ja, da sich der Sitz Deiner Firma weiterhin in einem Drittland befindet, wird ein EU-Bevollmächtigter für den Verkauf von physischen Produkten innerhalb der Europäischen Union benötigt. Die Produktion innerhalb der EU verschafft Dir aber z.B. enorme Vorteile beim Import, da eine Verzollung der Ware entfällt.

Wie genau hat die Produkt- und Verpackungs-Kennzeichnung zu erfolgen?

Die Adresse unserer Firma kannst Du nach Vertragsunterzeichnung zusätzlich zur Adresse Deiner Firma auf den Verkaufsverpackungen Deiner Produkte anbringen. Hierbei ist es wichtig, dass sowohl Kunden als auch Behörden sofort zwischen Hersteller und Bevollmächtigtem unterscheiden können. Der konkrete Aufbau wird im Vertrag ausführlich dargestellt.

Erhalte ich für meine Verpackungen tatsächlich eine deutsche Firmenanschrift?

Ja. Obgleich sich der Firmensitz für unseren Product Compliance Service in der Republik Zypern befindet (Die Gründer von Tradavo leben seit vielen Jahren auf der Mittelmeerinsel), haben wir für unseren EU-Bevollmächtigten-Service eine deutsche Tochtergesellschaft gegründet, so dass Du hierdurch keinen potenziellen Vertrauensverlust Deiner Kunden befürchten musst. Auch können so behördliche Anfragen schneller zugestellt und durch uns bearbeitet werden.

Was passiert bei Anfragen durch Behörden, wie z.B. einer Marktüberwachungs-Behörde?

Sollte entweder der Zoll und / oder eine Behörde eines Deiner Produkte z.B. direkt beim Import in ein europäisches Land beanstanden, kümmern wir uns selbstverständlich um die komplette Kommunikation. Aufgrund der Adressangabe unserer Firma, sind wir grundsätzlich immer die erste Ansprechperson für europäische Behörden. Die Kommunikation erfolgt in enger Abstimmung mit Dir, so dass Du zu jeder Zeit über den Stand der Dinge informiert bleibst.

Wie kann ich sicher sein, dass Tradavo die Pflichten als Bevollmächtiger wahrnehmen wird?

Keine Sorge. Im Vorfeld unserer Zusammenarbeit schließen wir einen Vertrag nach deutschem Recht, der u.a. unsere Pflichten als EU-Bevollmächtigter klar definiert. So kannst Du dir absolut sicher sein, dass wir Dich im Falle von behördlichen Anfragen nicht im Regen stehen lassen werden.

Muss ich UNICON Logistics zwingend für meinen Import aus einem Drittland nutzen?

Nein, selbstverständlich bist Du nicht verpflichtet Deine Ware mit UNICON Logistics zu importieren, für den Fall, dass Du unsere EU-Bevollmächtigung buchst. Du hast grundsätzlich die freie Logistikerwahl. Aufgrund unserer eigenen langjährigen Erfahrung als Seller im E-Commerce können wir Dir jedoch UNICON Logistics für Deine Importe wärmstens empfehlen. Solltest Du dennoch mit einem anderen Logistikpartner zusammenarbeiten wollen, ist es wichtig, dass dieser den Import mittels der indirekten Zollvertretung abwickeln kann.

Wie können wir Dich und Dein Business unterstützen?

Falls noch Fragen offen geblieben sein sollten oder Du Interesse an einer Zusammenarbeit mit uns hast, melde Dich gerne jederzeit bei uns! Hierzu kannst Du uns entweder ganz klassisch eine E-Mail an service@tradavo.eu schicken, uns unter der +49-177-633-034-0 anrufen oder mit Klick auf den nachfolgenden Button ein kostenfreies Erstgespräch via Zoom buchen. Wir freuen uns schon sehr Dich, Dein Unternehmen sowie Dein Produktportfolio kennenzulernen.

Tradavo Compliance

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