EU-Bevollmächtigten-Service

für Nicht-EU-Hersteller

Seit dem 16. Juli 2021 greift in der EU die neue Marktüberwachungsverordnung 2019/1020. Diese regelt u.a., dass Produkte nur dann in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn es einen in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteur gibt, der den Behörden auf Verlangen alle Informationen und Unterlagen über die Einhaltung der jeweiligen Vorschriften vorlegen kann. Wir von Tradavo Compliance können genau diesen Service für Dein Unternehmen anbieten. D.h. wir stellen Dir die Adresse von unserer in Deutschland ansässigen Firma zur Verfügung und fungieren als Ansprechperson für Behörden innerhalb der EU.

Wie sieht der Ablauf im Detail aus?

1.

Wir überprüfen Dein Produktportfolio auf dessen Konformität hinsichtlich der in der EU geltenden Vorschriften

2.

Falls notwendig, werden wir uns gemeinsam mit Dir um die Schließung der festgestellten Konformitätslücken kümmern

3.

Du erhältst die Anschrift unserer deutschen Firma zum Anbringen auf Deinen Produkten / Verpackungen

4.

Der EU-Import kann nun mit Hilfe eines Logistikers über die indirekte Zollvertretung abwickelt werden

Was muss ich in Bezug auf den EU-Import beachten?

Der Import Deiner Ware aus Drittländern erfolgt über die sogenannte indirekte Zollvertretung. Diese Art des Imports bietet sowohl für Dich als Seller als auch für uns als Dein EU-Bevollmächtigter diverse Vorteile. Der wohl wichtigste Vorteil für Dich: Du bleibst zu jeder Zeit Eigentümer Deiner zu importierenden Ware! Ein vorübergehender Eigentumsübegang auf uns zum Zwecke der Verzollung findet daher zu keinem Zeitpunkt des Imports statt. Zudem wird ausschließlich Deine Firma auf den entsprechenden Importdokumenten, wie z.B. der Bill of Lading, geführt, so dass Du jederzeit die volle Kontrolle über den Import hast und zusätzlich in Bezug auf Steuern und Zollgebühren alles rechtssicher geregelt ist.

Da wir, wie gerade ausgeführt, in den Importprozess selbst nicht direkt verwickelt sind, haben wir uns hierfür einen starken und vertrauenswürdigen Partner an unsere Seite geholt: UNICON Logistics

Mit dem Import Deiner Produkte über unseren langjährigen Partner UNICON Logistics kannst Du dir sicher sein, dass sich Deine Ware in sicheren Händen befindet und der Importprozess schnell, ordentlich und rechtssicher abgewickelt wird. Du möchtest mehr über die indirekte Zollvertretung oder den Import im Allgemeinen erfahren? Kontaktiere hierfür ganz einfach einen der nachfolgenden Mitarbeiter von UNICON Logistics und lasse ihnen einen schönen Gruß von uns da. Sie freuen sich auf Deine Kontaktaufnahme.

Malte Friedrichsen

Julian Römer

+49 421 59688 665
j.roemer@unicon-ecommerce.de

Catrin Fock

+49 421 59688 658
c.fock@unicon-ecommerce.de

Mit welchen Kosten muss ich für den Service rechnen?

Compliance-Check

Der Preis gilt pro Produkt
ab 100 €* netto
  •  

*Der endgültige Preis richtet sich nach der Komplexität des jeweiligen Produktes sowie der Anzahl der Produkte (Mengenrabatt).

Bevollmächtigung

Jahresgebühr für die Nutzung unserer Firmenanschrift
ab 500 €** netto pro Jahr
  • Deutsche Firmenanschrift
  • Unbegrenztes Importvolumen
  • Eigentum der Ware verbleibt jederzeit beim Seller
  • Übernahme der Kommunikation mit Behörden
  • Vertraglich nach deutschem Recht abgesichert

**Die endgültige Jahresgebühr richtet sich nach der Risikoeinstufung, der Anzahl der Produkte sowie nach dem jährlichen Importvolumen.

Lücken schließen

Der Preis gilt pro Produkt (Exklusive Laborkosten)
ab 150 €*** netto
  • Überprüfung von Anleitungen und Designs

***Der endgültige Preis richtet sich nach der Komplexität des jeweiligen Produktes, dem Umfang der zu schließenden Lücken und der Anzahl der Produkte (Mengenrabatt).

Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

1) Was ist ein EU‑Bevollmächtigter und wofür brauche ich diesen?

Ein EU‑Bevollmächtigter (auch “EU Authorised Representative”) ist ein in der EU niedergelassener Ansprechpartner für Behörden. Wenn Du als Nicht‑EU‑Unternehmen physische Produkte in der EU in Verkehr bringen willst, brauchst Du je nach Konstellation einen EU‑Wirtschaftsakteur, der Behörden auf Anfrage Informationen und Unterlagen zur Einhaltung der Vorschriften vorlegen kann.

2) Für wen ist die EU‑Bevollmächtigtung von Tradavo geeignet?

Unser Service ist für Dich geeignet, wenn Dein Unternehmen außerhalb der EU sitzt und Du Produkte in der EU unter Deiner eigenen Marke verkaufen oder in die EU importieren willst und dafür eine EU‑Anschrift und einen Behörden-Ansprechpartner benötigst.

3) Wie schnell kann die EU-Bevollmächtigtung übernommen werden?

Das hängt davon ab, wie schnell Du uns die Unterlagen liefern kannst und wie komplex Deine Produkte sind. In einem Erstgespräch klären wir gerne Deinen Zeitplan und sagen Dir transparent, wie schnell wir realistisch starten können.

4) Kann ich mehrere Produkte / ein ganzes Portfolio über den Service abdecken?

Ja. Genau dafür ist unser Service ausgelegt. Wenn Du mehrere Produkte hast, prüfen wir Dein Portfolio strukturiert und Du kannst in vielen Fällen auch von Mengenrabatten profitieren (abhängig von Umfang und Komplexität).

5) Wie ist die Preisstruktur bei mehreren Produkten?

Die Bevollmächtigung startet bei 500 € im Jahr. Dabei erhöht nicht jedes zusätzliche Produkt automatisch Deine Kosten. Hast Du zum Beispiel aus Compliance-Sicht „einfache“ Produkte, liegen wir in den meisten Fällen noch immer bei den genannten 500 €. Die Jahresgebühr richtet sich also grob gesagt nach dem Risiko Deiner Produkte für unsere Firma. In einem ersten Schritt schauen wir uns Dein Portfolio an und erstellen Dir ein faires Angebot.

6) Nimmt Tradavo die Rolle des Importeurs ein und übernimmt die Zollabwicklung?

Nein. Als EU‑Bevollmächtigter übernehmen wir nicht automatisch die Rolle des Importeurs und wickeln den Zoll nicht selbst ab. Deinen Import organisierst Du in der Regel über einen Logistiker, wie z.B. UNICON Logistics, mittels der indirekten Zollvertretung. So behältst Du die Kontrolle und bleibst Eigentümer der Ware. Dein Nicht‑EU‑Unternehmen benötigt dafür u.a. eine eigene EORI‑Nummer, die Du kostenlos, z.B. beim deutschen Zoll, beantragen kannst.

7) Warum ist die indirekte Zollvertretung für mich vorteilhaft?

Der wichtigste Vorteil für Dich: Du bleibst jederzeit Eigentümer Deiner Ware. Außerdem bleibt Deine Firma auf den Importdokumenten (z.B. Bill of Lading) geführt, sodass Du die Kontrolle über den Import behältst und Steuern/Zoll rechtssicher geregelt sind.

8) Für welche Produkte wird keine EU‑Bevollmächtigung übernommen?

Wir übernehmen u.a. keine EU‑Bevollmächtigung für folgende Produktkategorien: Lebensmittel, Futtermittel für Tiere, Kosmetik und Medizinprodukte. Der Grund dafür ist nicht nur eine interne Entscheidung, sondern eine rechtliche: Für einige Produktkategorien darf kein EU‑Bevollmächtigter im Sinne der Marktüberwachungs-Verordnung 2019/1020 bestellt werden, da für sie eigene, spezialisierte Regelwerke gelten, die andere Verantwortlichkeiten und Wirtschaftsakteure vorsehen.

9) Gilt die Bevollmächtigung nur für Deutschland oder für alle EU-Länder?

Bei Nutzung unserer Firmenadresse agieren wir als Bevollmächtigter für Deine Produkte innerhalb der gesamten Europäischen Union und vertreten Dich im Falle von Behördenanfragen.

10) Benötige ich einen EU-Bevollmächtigten, selbst wenn mein Produzent in der EU sitzt?

Ja, da sich der Sitz Deiner Firma weiterhin in einem Drittland befindet, wird ein EU-Bevollmächtigter für den Verkauf von physischen Produkten innerhalb der Europäischen Union benötigt. Die Produktion innerhalb der EU verschafft Dir aber z.B. enorme Vorteile beim Import, da eine Verzollung der Ware entfällt.

11) Warum müssen meine Produkte marktkonform für die Europäische Union sein?

Da wir mit unserer Firma ebenfalls bis zu einem gewissen Maß in der Verantwortung für Deine Produkte stehen, übernehmen wir ausschließlich die Rolle des EU-Bevollmächtigten für marktkonforme Produkte. Dies reduziert nicht nur unser eigenes Risiko, sondern viel wichtiger, auch Deines. Sollte Dein Produkt z.B. einmal ins Visier einer Marktüberwachungsbehörde geraten, bist Du in diesem Fall gut gerüstet und kannst alle erforderlichen Dokumente vorlegen. So lassen sich teils hohe Strafen und / oder die Vernichtung Deiner Ware leicht vermeiden.

12) Wie genau kann ich mir den Compliance-Check meiner Produkte vorstellen?

Für den ersten Compliance-Check Deiner Produkte müsstest Du uns alle relevanten Dokumente zur Verfügung stellen. Hierzu zählen z.B. Verpackungsdesign, Anleitung, Testreports von Laboren o.ä. Im Vorfeld unserer Zusammenarbeit können wir hierfür selbstverständlich eine Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) unterzeichnen, so dass alle geteilten Informationen vertraulich behandelt werden.

13) Was passiert, falls meine Produkte nicht marktkonform für die EU sind?

Sollten wir beim Compliance-Check Lücken in der Konformität Deiner Produkte feststellen, würden wir diese im zweiten Schritt gemeinsam mit Dir schließen. Dies kann im leichtesten Fall eine Anpassung Deines Verpackungsdesigns sein oder aber das Nachholen von gesetzlich vorgeschriebenen Labortests. Bei Letzteren profitierst Du von unseren speziell ausgehandelten Preiskonditionen mit unseren Partnerlaboren. Da wir zudem selbst kein wirtschaftliches Interesse an den Labortests haben, kannst Du dir sicher sein, dass wir uns zu jedem Zeitpunkt auf die kostengünstigste Lösung konzentrieren werden.

14) Wie genau hat die Produkt- und Verpackungs-Kennzeichnung zu erfolgen?

Die Adresse unserer Firma kannst Du nach Vertragsunterzeichnung zusätzlich zur Adresse Deiner Firma auf den Verkaufsverpackungen Deiner Produkte anbringen. Hierbei ist es wichtig, dass sowohl Kunden als auch Behörden sofort zwischen Hersteller und Bevollmächtigtem unterscheiden können. Der konkrete Aufbau wird im Vertrag ausführlich dargestellt.

15) Was mache ich, wenn ich mein Produkt / meine Verpackung nicht mehr anpassen kann?

Dann schauen wir gemeinsam, welche Lösung für Dich praktikabel und zulässig ist. Welche Option passt, hängt von Produkt, Verpackung und Deinem Vertriebsprozess ab. Für künftige Chargen müssen alle Anpassungen dann final übernommen werden.

16) Erhalte ich für meine Verpackungen tatsächlich eine deutsche Firmenanschrift?

Ja. Obgleich sich der Firmensitz für unseren Product Compliance Service in der Republik Zypern befindet (Die Gründer von Tradavo leben seit vielen Jahren auf der Mittelmeerinsel), haben wir für unseren EU-Bevollmächtigten-Service eine deutsche Tochtergesellschaft gegründet, so dass Du hierdurch keinen potenziellen Vertrauensverlust Deiner Kunden befürchten musst. Auch können so behördliche Anfragen schneller zugestellt und durch uns bearbeitet werden.

17) Was passiert bei Anfragen durch Behörden, wie z.B. einer Marktüberwachungs-Behörde?

Sollte entweder der Zoll und / oder eine Behörde eines Deiner Produkte z.B. direkt beim Import in ein europäisches Land beanstanden, kümmern wir uns selbstverständlich um die komplette Kommunikation. Aufgrund der Adressangabe unserer Firma, sind wir grundsätzlich immer die erste Ansprechperson für europäische Behörden. Die Kommunikation erfolgt in enger Abstimmung mit Dir, so dass Du zu jeder Zeit über den Stand der Dinge informiert bleibst.

18) Wie kann ich sicher sein, dass Tradavo die Pflichten als Bevollmächtiger wahrnehmen wird?

Keine Sorge. Im Vorfeld unserer Zusammenarbeit schließen wir einen Vertrag nach deutschem Recht, der u.a. unsere Pflichten als EU-Bevollmächtigter klar definiert. So kannst Du dir absolut sicher sein, dass wir Dich im Falle von behördlichen Anfragen nicht im Regen stehen lassen werden.

19) Darf ich die Firmenanschrift von Tradavo nutzen, bevor ein Vertrag unterzeichnet wurde?

Nein. Du darfst unsere Anschrift als EU‑Bevollmächtigter erst nutzen, wenn ein Vertrag besteht. So sind Pflichten, Zuständigkeiten und Abläufe sauber geregelt und Du hast die nötige Rechtssicherheit.

20) Muss ich UNICON Logistics zwingend für meinen Import aus einem Drittland nutzen?

Nein, selbstverständlich bist Du nicht verpflichtet Deine Ware mit UNICON Logistics zu importieren, für den Fall, dass Du unsere EU-Bevollmächtigung buchst. Du hast grundsätzlich die freie Logistikerwahl. Aufgrund unserer eigenen langjährigen Erfahrung als Seller im E-Commerce können wir Dir jedoch UNICON Logistics für Deine Importe wärmstens empfehlen. Solltest Du dennoch mit einem anderen Logistikpartner zusammenarbeiten wollen, ist es wichtig, dass dieser den Import mittels der indirekten Zollvertretung abwickeln kann.

Wie können wir Dich und Dein Business unterstützen?

Falls noch Fragen offen geblieben sein sollten oder Du Interesse an einer Zusammenarbeit mit uns hast, melde Dich gerne jederzeit bei uns! Hierzu kannst Du uns entweder ganz klassisch eine E-Mail an service@tradavo.eu schicken, uns unter der +49-177-633-034-0 anrufen oder mit Klick auf den nachfolgenden Button ein kostenfreies Erstgespräch via Zoom buchen. Wir freuen uns schon sehr Dich, Dein Unternehmen sowie Dein Produktportfolio kennenzulernen.

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